Bensheim | 29. Januar 2025 In den vergangenen Tagen wurden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 in Bensheim versandt. Diese Bescheide basieren auf den neuen Messbeträgen, die im Zuge der umfassenden Grundsteuerreform festgelegt wurden. Die Reform, die auf die Anpassung der Grundstückswerte und die Einführung eines neuen Bewertungsverfahrens abzielt, bringt Veränderungen bei der Berechnung der Grundsteuer mit sich.
Die neuen Messbeträge wurden auf Grundlage der aktuellen Werte des jeweiligen Grundstücks sowie der Reformvorgaben des Landes Hessen berechnet. Diese Messbeträge sind entscheidend für die Berechnung der Grundsteuer, die künftig nach den neuen Parametern erhoben wird.
Die vom Finanzamt berechneten und in den Messbescheiden festgesetzten Messbeträge wurden nun in die Grundsteuerbescheide der Stadt Bensheim übernommen. Die Grundsteuerbescheide wurden den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Grundstücke in den vergangenen Tagen per Post zugestellt.
Fragen zu den Messbeträgen beantwortet folglich direkt das Finanzamt Bensheim (Telefon: 06251-150). Für alle anderen Fragen zu den Grundsteuerbescheiden steht das Team Steuern & Abgaben der Stadt Bensheim zur Verfügung (Telefon: 06251 14 -230 und -231 oder per E-Mail an: steuern@bensheim.de).
Weitere Informationen zur Grundsteuer
Informationen zur Grundsteuerreform
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuer wird auf Basis des vom Finanzamt Bensheim ermittelten Grundsteuermessbetrages und dem städtischen Grundsteuerhebesatz berechnet.
Beispielrechnung:
Grundsteuermessbetrag (gemäß Finanzamt) x Grundsteuerhebesatz (lt. Satzung der Stadt Bensheim)
Grundsteuermessbetrag 100 Euro x Grundsteuerhebesatz 617 % = Gesamtbetrag 617 Euro jährliche Grundsteuer
Der Gesamtbetrag wird im Jahr 2025 auf folgende Fälligkeiten aufgeteilt: 21. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
Kann ich einen Widerspruch einlegen?
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Widerspruch gegen unseren Steuerbescheid keinen Widerspruch gegen die Festsetzungen des Finanzamtes einlegen und so auch keine Änderung bewirken können. Hierfür müssen Sie einen Einspruch gegen Ihren Grundlagenbescheid (Grundsteuermessbescheid) oder einen Antrag auf Änderung gezielt an das zuständige Finanzamt richten.
Einen Widerspruch gegen unseren Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe beim Magistrat der Stadt Bensheim, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim schriftlich erhoben werden.
Hinweis: Widersprüche per E-Mail können nicht anerkannt werden.
Haben Sie noch Fragen?
Fragen zum Grundsteuerhebesatz beziehungsweise allgemeine Fragen zu Ihrem Steuerbescheid stellen Sie unter Angabe des Kassenzeichens an das Team Steuern- und Abgaben:
Telefon: 06251 14-0, E-Mail an steuern@bensheim.de
Fragen zum Grundsteuermessbetrag beziehungsweise der Ermittlung stellen Sie an das Finanzamt Bensheim. Telefonische Anfragen: (06251) 15-0
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Steuern, Gebühren und Abgaben, die von der Stadt Bensheim erhoben werden.