Dorfentwicklung
Private Förderung
Der IKEK-Prozess hat gezeigt, dass es zum einen zahlreiche historische Gebäude in allen Stadtteilen gibt, und dass zum anderen zahlreiche Gebäude existieren, die im besonderen Maß das Ortsbild prägen oder die aufgrund ihres Baualters zum alten historischen Ortskern gehören. Gerade für diese Gebäude stellt das Land Hessen im Dorfentwicklungsprogramm Fördergelder zur Verfügung, die für Sanierungsmaßnahmen verwendet werden können.
Voraussetzung, um Fördermittel zu erhalten: Sie dürfen mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben. Zudem dürfen noch keine Aufträge für das Vorhaben vergeben worden sein.
Weitere Informationen
Wer also in einem der ländlichen Ortsteile Fehlheim, Gronau, Hochstädten, Langwaden, Schönberg, Schwanheim, Wilmshausen oder Zell eine Immobilie besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für bauliche Maßnahmen Fördermittel aus dem hessischen Förderprogramm der Dorfentwicklung zu erhalten. Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück in einem abgegrenzten Fördergebiet liegt. Die Fördergebiete liegen in den historischen Ortskernen der ländlichen Ortsteile. Sollte Ihr Objekt ein eingetragenes Kulturdenkmal sein, muss es sich nicht in einer Fördergebietsabgrenzung befinden.
Karten der genauen Abgrenzung finden Sie hier zum Download
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation zum Download
Kostenloses Beratungsangebot
Gefördert werden können Ausgaben für Investitionen in die Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und den Neubau von Gebäuden im Ortskern einschließlich privater Hof-, Garten- und Grünflächen. Auch die Schaffung von Wohnraum in ehemaligen Scheunen gehört dazu.
Die Eigentümer*innen betreffender Immobilien werden aktiv zu ihren Möglichkeiten, die im Rahmen der Dorfentwicklung bestehen, informiert und beraten. Konkret bedeutet dies die Immobilienbesitzer*innen darüber zu informieren, ob sich ihre Immobilie in einem abgegrenzten Förderbereich befindet, der eine Förderung ermöglicht. Des Weiteren werden sie informiert, wie sie bei der Sanierung und Modernisierung ihrer Immobilie entsprechende Zuschüsse erhalten könnten. Gleichzeitig können sie konkret zu Möglichkeiten hinsichtlich Sanierungen oder Modernisierungen fachlich beraten werden. Auch gehört die Abstimmung mit der Förderstelle des Landkreises zu den Aufgaben. Bei der Planung und Umsetzung von Bau- und Gestaltungsmöglichkeiten wird das Handbuch „Bauen im ländlichen Raum“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herangezogen.
Die eigentliche Beratungsleistung wird durch einen Architekten, Ingo Rohleder, erbracht, der von der Stadt Bensheim beauftragt ist. Er hat Erfahrungen im Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden sowie mit Umbauten von Scheunen oder anderweitigen Wirtschaftsgebäuden.
Der Beratungsumfang umfasst jeweils
- einen Ortstermin vor Antragsstellung – Terminanfragen an die Stadtverwaltung
- Grundberatung und Erläuterung der Ziele der Dorfentwicklung
- je nach Anfrage erste planerische Überlegungen zur Gestaltung im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß §§ 34 und 39 HOAI
- Beratungsprotokolle
Das Zeit-Budget umfasst in der Regel vier bis fünf Stunden pro Förderobjekt.
Grundlagen der Beratung sind die „Richtlinie des Landes Hessens zur Förderung der ländlichen Entwicklung“ sowie die „Grundsätze zum Bauen im ländlichen Raum“ Download auf der Website des Landwirtschaftsministeriums Hessen