Fassadenberatung
Kontakt
Stadtplanung, Mobilität und Demographie
Kirchbergstraße 25
64625 Bensheim
Telefon
06251 14-291
06251 14-435
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Denkmalbezogene Förderung
Für besondere Maßnahmen zur Aufwertung von Kulturdenkmälern gewährt das Hessische Landesamt für Denkmalpflege unter Umständen finanzielle Zuschüsse. Außerdem besteht für Eigentümer und Eigentümerinnen von Kulturdenkmälern die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Steuererleichterungen.
Um Näheres zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden.
Beratung
Die Stadt Bensheim unterstützt Eigentümer und Eigentümerinnen bei der Neugestaltung ihrer Hausfassaden: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten eine kostenlose Fassadenberatung. Bei denkmalgeschützten Gebäuden bedarf es bei der Neuanlegung der Fassade einer denkmalrechtlichen Genehmigung.
Die Gestaltungsberatung erfolgt in enger Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde (Kreis Bergstraße) bei Einzelkulturdenkmälern und Objekten, die Teil einer unter Denkmalschutz liegenden Gesamtanlage sind.
Unabhängig vom individuellen Geschmack und jeweiligen Stilrichtungen hinterlässt eine schön gestaltete Hausfassade, die sich harmonisch in das Gesamtbild der Umgebung einfügt, einen positiven Eindruck. Insofern ist die die Fassade nicht nur das Aushängeschild des Hauses, sie ist auch die ganz individuelle Visitenkarte einer Stadt.
Ziel der Beratung ist das Herausarbeiten der Charakteristik jedes einzelnen Gebäudes und gleichzeitig die harmonische Einbindung in das Gesamtgefüge der umgebenden Bebauung. Abgestimmt auf die individuellen Farb- und Gestaltungswünsche werden mit den Eigentümern und Eigentümerinnen Ausführungsmöglichkeiten erarbeitet und abgesprochen.