Panoramabild einer Stadt im Sonnenuntergang

Einbürgerung

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Im Regelfall müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Bürger der europäischen Union- oder der Schweiz
  • in der Regel mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt
  • ausreichende Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • staatsbürgerschaftliches Grundwissen
  • keine (gravierenden) Vorstrafen
  • Bekenntnis zur Verfassungstreue

Welche Gebühren fallen an?
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255 Euro
für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51 Euro.

Wichtiger Hinweis
Gerne beraten wir Sie vorab über die Voraussetzungen für die Einbürgerung und ob diese bei Ihnen vorliegen. Die persönliche Einreichung des Einbürgerungsantrags kann aber nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen!

Einbürgerung – Online

Hier gelangen Sie zum Online-Formular E-Staatsangehörigkeit des Landes Hessen für die Einbürgerung.

Die zur Verfügung stehenden Online-Formulare dienen der Vorbereitung des Einbürgerungsverfahrens und unterstützen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.

Wichtiger Hinweis: Sie ersetzen jedoch nicht die formelle Antragstellung. Diese erfordert in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Behörde (Standesamt). 

Alternativ finden Sie nachfolgend die Formulare zur Antragstellung zum Download:

Antrag auf Einbürgerung

Erklärung zum Einbürgerungsantrag

Informationsblatt gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Vorabinformation zur (eventuellen) Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit

Loyalitätserklärung 

Merkblatt zur Verfassungstreue