Die Grillanlage Wambolder Sand befindet sich in der Nähe des Sportplatzes in Schönberg. Die nach vorne offen gehaltene Hütte verfügt über zwei Tische und vier Bänke aus Holz. Auf dem Gelände stehen außerdem zwei weitere Tische und vier Bänke. Ein Grill mit Schornstein ist vorhanden. Strom und Wasseranschluss befinden sich in der Toilette.
Die Benutzung der Anlage „Wambolder Sand“ ist entgeltpflichtig.
Das Nutzungsentgelt beträgt:
- 50 Euro für ortsansässige Personen und Gruppen von Montag bis Donnerstag
- 75 Euro für ortsansässige Personen und Gruppen von Freitag bis Sonntag
- 100 Euro für auswärtige Personen und Gruppen von Montag bis Donnerstag
- 150 Euro für auswärtige Personen und Gruppen von Freitag bis Sonntag
- Bei größeren, über die übliche Nutzung hinausgehenden Veranstaltungen können Sonderregelungen/-entgelte vereinbart werden.
Als Sicherheitsleistung gegen mögliche Schäden oder Verschmutzungen, den Verlust der beweglichen Gerätschaften (auch Schlüssel) und Zuwiderhandlungen gegen die Auflagen ist auf Verlangen eine Kaution in Höhe von bis zu 250 Euro zu hinterlegen.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen ist der Nutzer verpflichtet, auf eigene Kosten anschlussfreie Toiletten aufzustellen.
Weitere Regelungen
- Zelten und Übernachten ist nicht erlaubt.
- Außerhalb der vorhandenen Feuerstelle darf kein Feuer entzündet werden.
- Musikdarbietungen mit Verstärkeranlagen sind nicht erlaubt.
- Die besonders geschützten Biotopbereiche in der Umgebung des Platzes dürfen nicht betreten werden.
- Aufbauten (wie zum Beispiel Stände) sind nicht gestattet.
- Außer zwei Versorgungsfahrzeugen ist keine Zufahrt beziehungsweise das Parken von Kraftfahrzeugen erlaubt.
- Ein Parkplatz befindet sich in der Nähe am Schönberger Sportplatz.
Benutzungsordnung Wambolder Sand zum Download (Stand 2021)