Grillplätze
Auf dieser Seite finden Sie die Grillplätze in Bensheim: Mit den Grillanlagen Wambolter Sand und Sportpark West sowie dem Grillplatz Blaues Türmchen stehen Ihnen drei fest ausgewiesene Grillgelegenheiten im öffentlichen Raum zur Verfügung.
Im untenstehenden Abschnitt finden Sie alle Informationen zu den jeweiligen Nutzungsgebühren und den Benutzungsordnungen der Anlagen.
Für die Nutzung der Grillplätze benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung: Wenden Sie sich hierzu an das Team Gebäude und Freiflächen der Stadt Bensheim.
WALDBRANDGEFAHR
Aktueller Hinweis vom 10. Juli 2026: Das Grillen auf den städtischen Grillanlagen ist aufgrund der anhaltend hohen Waldbrandgefahr derzeit nicht gestattet!
Eigenverantwortliche Informationspflicht
Die Nutzer sind verpflichtet sich am Tage der Nutzung eigenverantwortlich über die aktuelle Waldbrandgefahr auf der offizielle Informationsseite des Deutschen Wetterdienstes zu informieren.
Nutzungseinschränkungen bei Waldbrandgefahr
Bei einer am Veranstaltungstag vorliegenden Waldbrandgefahr ab Stufe 4 ist die Nutzung sämtlicher Grill- und Feuerstellen der Grillanlage untersagt. Dies gilt unabhängig von der Art der Veranstaltung oder des Nutzungszwecks.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Grundsätzlich sind die Nutzer ab der Waldbrandstufe 2 verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. İnsbesondere dürfen brennende oder glimmende Gegenstände nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden. Zudem ist sicherzustellen, dass sämtliche Feuerstellen und Grillgeräte nach der Nutzung vollständig erloschen und frei von Glut sind.
Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlung
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Hessischen Waldgesetzes (§ 8 Abs. 3 und § 29 HWaldG), insbesondere das Entzünden von Feuer und unsachgemäße Handhabung brennender oder glimmender Gegenstände – stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Bitte beachten Sie zwingend die Benutzungsordnung für die jeweiligen Grillplätze!