Seit April 2021 gibt es in Bensheim die Möglichkeit, dass Kinder im Geburtshaus Bergstraße entbunden werden können. Grundsätzlich werden Sie als Eltern vom Team des Geburtshauses über die Abläufe zur Anzeige der Geburt beim Standesamt informiert.
Dennoch wollen auch wir Sie umfassend informieren.
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche seit der Geburt beim Standesamt anzuzeigen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist das Geburtshaus Bergstraße verpflichtet, die Geburt beim Standesamt schriftlich anzuzeigen. In der Praxis erfolgt dies in der Form, dass die Mitarbeiter*innen des Geburtshauses Bergstraße zusammen mit Ihnen den Vordruck für die schriftliche Geburtsanzeige ausfüllen. Der ausgefüllte Vordruck wird Ihnen als Eltern übergeben. Zusätzlich erhalten Sie einen Vordruck zur Erklärung der Namensführung des Kindes. Diesen Vordruck können Sie auch hier auf dieser Seite in der Rubrik „Namensführung des Kindes“ als PDF-Dokument abrufen.
Das Team des Geburtshauses Bergstraße wird Sie bitten, die beiden genannten Dokumente dem Standesamt Bensheim zur Geburtsanzeige vorzulegen. Zusätzlich benötigen wir von Ihnen noch weitere Dokumente. Sehen Sie hierzu die Liste der erforderlichen Unterlagen auf der Rückseite des Vordrucks zur Namenserklärung. Diese finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik „Erforderliche Unterlagen für die Anzeige der Geburt eines Kindes“.
Losgelöst von der formalen Pflicht des Teams des Geburtshauses Bergstraße zur Geburtsanzeige sind Sie als Eltern verpflichtet, uns die ergänzenden Dokumente als Grundlage für die Geburtsbeurkundung vorzulegen.
Aufgrund der vorgelegten Dokumente beurkunden wir die Geburt des Kindes. Sie erhalten von uns regelmäßig zwei Geburtsurkunden für private Zwecke, sowie eine Urkunde zur Beantragung der Mutterschaftshilfe, des Kindergeldes, des Elterngeldes und, sowie ausdrücklich gewünscht, für religiöse Zwecke. Gerne erhalten Sie auch weitere Urkunden für private Zwecke. Während Sie die Urkunden für Mutterschaftshilfe, Kindergeld, Elterngeld und für religiöse Zwecke gebührenfrei erhalten, sind Urkunden für private Zwecke gebührenpflichtig. Die jeweils erste Urkunde kostet 12 €, jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsablauf erstellt wird, kostet 6 €.