Grundrisse eines Hauses darüber ein Modellhaus

Bauberatung

Die Baugenehmigungsbehörde ist bei der Verwaltung des Kreises Bergstraße angesiedelt. Aber auch beim Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie können Sie sich zu bestimmten baurechtlichen Fragen beraten lassen.

Gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bensheim fallen für Bauberatungen, die länger als 15 Minuten dauern, Gebühren an. Die Verwaltungskostensatzung finden Sie auf der Seite Stadtrecht.

Maßgeblich bei der Genehmigungsfähigkeit von Baugesuchen ist neben der Beurteilung zur Bauausführung nach Hessischer Bauordnung (HBO) besonders die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach Baugesetzbuch (BauGB).

Grundsätzlich werden bei der Zulässigkeit eines Bauvorhabens drei Kategorien unterschieden:

  1. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes
    Anwendung § 30 BauGB: Der Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit der Baugrundstücke, die getroffenen Festsetzungen sind zu befolgen.
    Die Bebauungspläne des Kreises Bergstraße sind im sogenannten „BürgerGIS“ auf der Seite des Kreises zu finden.
  2. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (Innerortslage ohne rechtskräftigen Bebauungsplan)
    Anwendung § 34 BauGB: Das Bauvorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
  3. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich
    Anwendung § 35 BauGB: Hier sind grundsätzlich nur privilegierte Vorhaben (vorwiegend der Land- und Forstwirtschaft) zulässig. Seitens des Bundesgesetzgebers existieren hier die größten Restriktionen. Vorhaben im Außenbereich müssen besonders strenge Kriterien erfüllen und dürfen nur in Sonderfällen ohne Privilegierung realisiert werden.

 

Ihr erster Kontakt:
für eine Bauberatung

Checkliste Bauberatung

​​​​​​​E-Mail an bauberatung@bensheim.de

für Fassadenberatung, Demographie und Mobilität
Telefon 06251 14-291 oder -435
E-Mail an stadtplanung@bensheim.de

für Dorfentwicklung
E-Mail an dorfentwicklung@bensheim.de

 

Alle Satzungen der Stadt Bensheim rund um das Bau- und Wohnungswesen finden Sie auf der Seite Stadtrecht.

Informationen zum Hessengeld

Förderung des Landes Hessen für den Erwerb von Wohneigentum

Mit dem Hessengeld unterstützt das Land Hessen Menschen, die erstmals eine Wohnimmobilie in Hessen erwerben und diese selbst nutzen. Die Förderung soll den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erleichtern und insbesondere bei der Finanzierung der anfallenden Grunderwerbsteuer entlasten.
Grundsätzlich richtet sich das Hessengeld an Personen, die eine Immobilie erstmals erwerben. Gefördert werden können unter bestimmten Voraussetzungen auch mehrere Personen, die gemeinsam eine Immobilie kaufen. Maßgeblich sind unter anderem der Zeitpunkt des Kaufvertrags sowie die bisherige Eigentumssituation. Der notarielle Kaufvertrag muss grundsätzlich ab dem 1. März 2024 geschlossen worden sein.
Das Hessengeld wird nicht bei der Stadt Bensheim beantragt. Zuständig für das Förderprogramm ist das Land Hessen. Der Fördercheck und die Antragstellung erfolgen digital über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Da die Voraussetzungen im Einzelfall unterschiedlich sein können, sowie für Informationen zur Höhe der Förderung, zum Fördercheck und zur Antragstellung, wird auf die ausführlichen Informationen des Hessischen Ministeriums der Finanzen und der WIBank verwiesen.

Weitere Informationen auf der Website des Hessischen Ministeriums der Finanzen