Stadtrecht
Kommunen haben die Möglichkeit, örtliche Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln und Bußgelder festzulegen. Außerdem können sie „lokale Gesetze“ – das heißt Satzungen – erlassen, soweit Bundes- oder Landesgesetze beziehungsweise Verordnungen eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage enthalten.
Hier erhalten Sie einen Überblick über das „Bensheimer Stadtrecht“ – das geltende Ortsrecht.