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Panoramafoto einer Stadt, im Vordergrund Weinberge

Stadtrecht

Kommunen haben die Möglichkeit, örtliche Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln und Bußgelder festzulegen. Außerdem können sie „lokale Gesetze“ – das heißt Satzungen – erlassen, soweit Bundes- oder Landesgesetze beziehungsweise Verordnungen eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage enthalten.

Hier erhalten Sie einen Überblick über das „Bensheimer Stadtrecht“ – das geltende Ortsrecht.