Sport- und Freizeiteinrichtungen
Bensheim verfügt über zahlreiche Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen, über Sportplätze und Leichtathletikanlagen sowie Dorfgemeinschaftshäuser, die den Bensheimer Vereinen und Bürger*innen im Rahmen bestehender Vertragsregelungen zur Verfügung gestellt werden. Großveranstaltungen wie Messen oder Konzerte finden in der Weststadthalle statt. Diese bietet mit 27 Metern Breite und 50 Metern Länge als größte Mehrzweckhalle Bensheims genügend Platz. Ausreichende Parkmöglichkeiten stehen vor der Weststadthalle ebenfalls zur Verfügung.
Sportatlas Hessen
Über die Webseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie die Sportstätten in Hessen auf einer interaktiven Karte. Alle Sportinteressierten können sich auf der Hessenkarte über die Sport- und Bewegungsräume in ihrer Nähe informieren und weitere Informationen, zum Beispiel zur Ausstattung oder Barrierefreiheit, abrufen.
Gemeinschaftseinrichtungen
Die Gemeinschaftseinrichtungen dürfen von Bensheimer Vereinen, Organisationen, Verbänden, zugelassenen politischen Parteien, kirchlichen Vereinigungen und Privatpersonen benutzt werden. Gebührenfrei sind Veranstaltungen von ortsansässigen gemeinnützigen Organisationen, zugelassenen politischen Parteien, kirchlichen Vereinigungen sowie Bensheimer Verbänden, Vereinen und Jugendorganisationen im Rahmen von Veranstaltungen, die dem Vereinszweck entsprechen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Benutzungs- und Gebührenordnung der jeweiligen Einrichtung.
Bitte beachten Sie:
- für die Anmietung ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich
- Nutzungsanträge sind mindestens 14 Tage vor dem Wunschtermin einzureichen
- kurzfristige Reservierungen sind nicht möglich
Die Weststadthalle
Die Sportflächen der Weststadthalle (Sporthalle, Foyer, Tribüne, ZBV-Raum, Kraftraum und Bürgerraum) werden von der Stadt Bensheim vor allem an Bensheimer Schulen, Sportvereine und Organisationen für Sportunterricht, Übungsbetrieb, sportliche und kulturelle Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen und gegen entsprechende Gebühren zur Verfügung gestellt.
Grundriss Weststadthalle zum Download
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 7:30 bis 21 Uhr
Samstag und Sonntag: 8 bis 20 Uhr
Feiertage: 9 bis 18 Uhr
Geschlossen: 24. bis 26., 31. Dezember, 1. Januar
Auszug der Benutzungsbedingungen für die Räumlichkeiten der Weststadthalle
Voraussetzung für die laufende oder einmalige Nutzung der Räumlichkeiten der Weststadthalle ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Benutzer. Anträge auf Benutzung sind vier Wochen vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin schriftlich an den Magistrat der Stadt Bensheim einzureichen.
Eine vertraglich zugesicherte Nutzungszeit wird dem Antragstellenden in Rechnung gestellt, soweit nicht die Rücktrittserklärung wenigstens sieben Tage vor dem für die Veranstaltung vorgesehenen Termin beim Magistrat der Stadt Bensheim eingegangen ist.
Für die Reinigung wird von der Stadt Bensheim ein Reinigungsunternehmen beauftragt. Die Reinigungskosten sind zusätzlich vom Mietenden zu tragen und in der Miete nicht enthalten. Für Bensheimer Sportvereine können die Reinigungskosten ganz oder teilweise erlassen werden. Der Mietende ist für die Müllentsorgung verantwortlich.
Für alle weiteren Bedingungen oder detailliertere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem Team Gebäude und Freiflächen in Verbindung.
E-Mail an Team Gebäude und Freiflächen