Ein Bebauungsplan wird immer nur für einen Teilbereich der Stadt aufgestellt. Für Bensheim gibt es über 300 Bebauungspläne. Sie dienen dazu, neue Baugebiete zu entwickeln oder die städtebauliche Entwicklung in älteren Teilen der Stadt zu steuern. In einem Bebauungsplan kann zum Beispiel festgelegt werden, ob es sich um ein Wohn- oder ein Gewerbegebiet handeln soll, wie hoch die Gebäude sein sollen und welche Fläche die Gebäude einnehmen können. Auch die Neigung der Dächer und die Farbe der Dachziegel kann Inhalt eines Bebauungsplanes sein.
Für jemanden, der bauen möchte, sind Bebauungspläne von direkter Bedeutung, denn als städtische Satzungen enthalten sie für alle bindende Vorgaben.
Für Bauwillige empfiehlt es sich deshalb, sich frühzeitig darüber zu informieren, ob ihr Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegt und wie es bebaubar ist. Liegt ein Grundstück zwar in der Stadt, aber nicht in einem Bebauungsplangebiet, bietet die vorhandene Bebauung einen Orientierungsrahmen für Neu- und Umbauten.
Einblick in die bestehenden Bebauungspläne der Stadt Bensheim erhalten Sie bei uns im Rathaus und auf der BürgerGIS genannten Internetplattform des Kreises Bergstraße.
Ob ein Bebauungsplan aufgestellt wird und welche Inhalte er hat, entscheidet letztlich die Stadtverordnetenversammlung. Von einem Bebauungsplan können jedoch viele verschiedene private und öffentliche Belange betroffenen sein, etwa die der Grundstückseigentümer*innen, der Bewohner*innen benachbarter Gebiete, der Landwirtschaft oder des Naturschutzes. Deshalb wird die Öffentlichkeit und eine Reihe von Behörden und Institutionen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beteiligt. Im Laufe eines „normalen“ Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird dieser zweimal im Rathaus für zwei Monate öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit kann jede/r eine Stellungnahme zu dem Bebauungsplan abgeben. Unter „aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen“ können Sie sich informieren, welche Bebauungspläne zur Zeit ausliegen. Auf die Offenlage von Bebauungsplänen wird außerdem mit Amtlichen Bekanntmachungen im Bergsträßer Anzeiger aufmerksam gemacht.
Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Zusammen mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt das BauGB, welche Inhalte in einen Bebauungsplan aufgenommen werden können.