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Einfacher Bebauungsplan BW 67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“ in Bensheim

Hier: Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bensheim hat in ihrer Sitzung am 19. Februar 2026 zunächst das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis genommen (es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen) sowie die zur Vorentwurfsplanung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt und darüber beschlossen. Anschließend wurde der Bebauungsplan zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Das Plangebiet befindet sich südwestlich der geschlossenen Ortslage der Stadt Bensheim. Südlich angrenzend verläuft die Bahnstrecke Bensheim-Worms. Im Westen wird das Plangebiet durch die Bensheimer Straße, im Norden durch die Straße „An der Erlache“ sowie im Osten durch Waldflächen eingegrenzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück in der Gemarkung Bensheim, Flur 23, Flurstück Nr. 2/2. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,81 ha.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Planzeichnung zum Bebauungsplan West 67

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Entwurfsplanung zum einfachen Bebauungsplan BW 67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“ in Bensheim, insgesamt bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der beigefügten Begründung einschließlich dem alle wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Belange enthaltenden Umweltbericht mitsamt den in der Begründung genannten Anlagen (Anlage 1: Bestandsplan/Anlage zum Umweltbericht; Anlage 2: Entwicklungsplan während Betrieb der Anlage/Anlage zum Umweltbereich; Anlage 3: Entwicklungsplan nach Rückbau der Anlage/Anlage zum Umweltbericht; Anlage 4: Ausgleichsberechnung zur Biotopbilanz nach Kompensationsverordnung; Anlage 5: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Anlage 6: Fachliche Stellungnahme zu den Blendwirkungen; Anlage 7: Abschlussbericht Archäologisch-geophysikalische Prospektion; Anlage 8: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung), mit den nach Einschätzung der Stadt Bensheim bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit

von Montag, den 2. März 2026 bis einschließlich Donnerstag, den 2. April 2026

auf der Internetseite der Stadt Bensheim im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Bensheim unter dem vorgenannten Link zur Einsicht bereitgehalten. Auf die Internetseite der Stadt Bensheim mit den veröffentlichten Unterlagen und dem Inhalt der Bekanntmachung wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan BW 67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“ in Bensheim während des oben genannten Zeitraumes beim Magistrat der Stadt Bensheim, Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie, Kirchbergstraße 25, 1. OG (angeschlossene Dienststelle) während der allgemeinen Dienststunden

Montag         von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag       von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch       von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag   von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag          von 8 Uhr bis 12 Uhr

öffentlich ausgelegt. Dort kann der Entwurf des Bebauungsplanes ebenfalls eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung dieser Unterlagen im Rathaus der Stadt Bensheim gemäß § 3 Abs. 2 BauGB förmlich an der Planung beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Entwurfsplanung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, d.h. innerhalb des oben genannten Zeitraumes abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch an das Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie der Stadt Bensheim (E-Mail-Adresse: stadtplanung@bensheim.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich beim Magistrat der Stadt Bensheim, Kirchbergstraße 25 in 64625 Bensheim, oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden.

Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bensheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbezogene Informationen aus dem Umweltbericht gemäß § 2a Satz 2 Nummer 2 BauGB zur durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB:

  • Bestandserhebung, -beschreibung und -bewertung der Nutzungs- und Biotoptypen mit Bestands- und Entwicklungsplänen
  • Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten aus Sicht der Umweltbelange
  • Prüfung der zu berücksichtigenden Fachgesetze und -pläne sowie der darin festgelegten Ziele hinsichtlich folgender Betroffenheiten: Regionalplan Südhessen 2010, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Ökokonto- und Kompensationsflächen, Landwirtschaftlicher Fachplan Südhessen, Risiko-/Überschwemmungsgebiete, Trinkwasserschutzgebiete, Grundwasserbewirtschaftungs-plan, Denkmalschutz sowie sonstige Schutzgebiete
  • Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich der Planung im Hinblick auf die Lage und naturräumlichen Einordnung des Bearbeitungsbereiches sowie den Schutzgütern Boden und Altlasten, Fläche, Klima, Grund- und Oberflächenwasser, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung sowie den Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes aufgrund der voraussichtlichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen bei Durchführung der Planung und Betrachtung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich planungsbedingter Auswirkungen im Zusammenhang mit den Schutzgütern Boden und Altlasten, Fläche, Klima, Wasser, Flora, Fauna und biologische Vielfalt (einschließlich Betrachtung der Artenschutzmaßnahmen), Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung sowie den Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
  • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Betrachtung der Auswirkungen hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase, Abrissarbeiten, Abfälle, eingesetzte Techniken und Stoffe
  • Bewertung der Planung hinsichtlich der Erzeugung erneuerbarer Energien und einer effizienten Energienutzung
  • Bewertung von Störfallrisiken
  • Betrachtung der Kumulation und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Schutzgütern mit zusammenfassender Prognose zu den einzelnen Umweltbelangen
  • Prüfung und Bewertung der Eingriffe in das Schutzgut Biotope mit Festlegung und Erläuterung der Maßnahmen zum Ausgleich mit Hilfe einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Erläuterungen zu den geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Vollzug des Bebauungsplanes (Monitoring)
  • Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfung

Umweltbezogene Informationen aus dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag:

  • Beschreibung des Untersuchungsgebietes mit den artenschutzfachlich relevanten Gegebenheiten
  • Erläuterungen zu den auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) basierenden, rechtlichen Grundlagen für die durchgeführte Artenschutzprüfung
  • Ausführungen zur Bestandserfassung mit Erläuterungen zur Ermittlung und Klärung des im Wirkungsraum vorkommenden, relevanten Artenspektrums
  • Erläuterungen zur Abschichtung der Betrachtungsrelevanz im Hinblick auf die Artengruppen Säugetiere, Fledermausarten, Vogelarten, Reptilien, Amphibien, Libellen, Schmetterlinge und Heuschrecken, xylobionte (holzbewohnende) Käfer und Pflanzen
  • Beschreibung der Datengrundlagen und Erfassungsmethoden auf Basis mehrerer Begehungen des Plangebietes im Hinblick auf betrachtungsrelevante Taxa; Erfassung von Europäischen Vogelarten, Reptilien, Amphibien, Fledermausarten, Tagfalter, Heuschrecken
    o   Europ. Vogelarten: Nachweis von insgesamt 19 Vogelarten, davon bei 7 Arten Brutverdacht bzw. ein Brutnachweis; 1 Art als Nahrungsgäste konstatiert und 11 Arten als einmalige Gäste erfasst; mit Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen sind Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG nicht anzunehmen
    o   Reptilien: Nachweis von 3 Individuen der Zauneidechse (Lacerta agilis) und 2 Verdachtsfälle; aufgrund der Lebensraumausbildung der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist davon auszugehen, dass sich die Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate vor allem im Randbereich, entlang der Wege und deren Böschungen, befinden; für die Zauneidechse wird eine Einzelfallüberprüfung durchgeführt, da Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG nicht auszuschließen sind
    o   Amphibien: Kein Nachweis von geschützten Arten (bspw. Gelbbauchunke). Nachweis weniger Individuen des Teichfroschs; aufgrund des Fehlens von streng geschützten Amphibienarten nach FFH-Anhang IV sind Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG ausgeschlossen
    o   Fledermausarten: Nachweis von 2 Fledermausarten; die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen und v.a. der Graben mit dem angrenzenden Wäldchen werden lediglich im geringen Maße von Zwergfledermäusen und Breitflügelfledermäusen als Nahrungshabitat genutzt; durch das Vorhandensein gleichwertiger Habitate in der unmittelbaren Nachbarschaft zur Untersuchungsfläche sind selbst bei zukünftigem Verlust dieses Nahrungshabitats somit direkte Effekte auf die lokale Fledermauspopulation der Zwergfledermaus sowie Breitflügelfledermaus ausgeschlossen; von den beiden Arten konnte innerhalb des Baumbestandes und der Lagerhallen keine Hinweise auf Quartiernutzung konstatiert werden; Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG sind damit ausgeschlossen.
    o   Tagfalter: Nachweis von 10 Tagfalterarten mit jeweils einzelnen bis wenigen Individuen (< 8 Individuen); von der Hälfte der Arten wurde nur 1 Individuum beobachtet; keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da keine nach BNatSchG streng geschützten Arten vorkommen; Empfehlung der Entwicklungsmaßnahme – E1 Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität innerhalb des Solarparks
    o   Heuschrecken: Nachweis von 9 Heuschreckenarten, davon 3 Arten auf der Roten Liste Hessens aufgeführt; Nachweis eines Individuums der von der auf der Roten Liste als gefährdet eingestuften Feldgrille (Gryllus campestris; der auf der Roten Liste als gefährdet eingestufte Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) kam im Gebiet zerstreut mit geringer bis mittlerer Individuendichte in dem feuchteren Wiesenabschnitt vor, der sich im Osten entlang des Grabens erstreckt; Nachweis einiger Individuen der in die Vorwarnliste der Roten Liste aufgenommenen Roten Keulenschrecke (Gomphocerippus rufus) in einem teils verbuschenden Saum zwischen Wiese und Acker bzw. Lagerhallen; schlussfolgernd kein Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen, da keine nach BNatSchG streng geschützten Arten vorkommen; Empfehlung der Entwicklungsmaßnahme – E1 Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
  • Ermittlung von bau-, anlage- und betriebsbedingen Wirkfaktoren des Vorhabens
  • Festlegung von erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG durch Vermeidungsmaßnahmen sowie Empfehlung von Entwicklungsmaßnahmen
  • Ausführungen zur Konfliktanalyse sowie zur Darlegung der Betroffenheit der relevanten Arten
  • Prüfbogen der formalen Artenschutzprüfung für die Zauneidechse
  • Zusammenfassendes Fazit, wonach unter Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen die Verbotstatbestände des § 44 Absatz 1 BNatSchG nicht erfüllt sind und für keine nachgewiesene Art eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Absatz 7 BNatSchG erforderlich ist
  • Kartierung der im Untersuchungsgebiet und in den angrenzenden Bereichen erfassten Artenvorkommen

Umweltbezogene Informationen aus der fachlichen Stellungnahme zu den Blendwirkungen

  • Fachliche Beurteilung, dass keine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich Blendwirkungen bestehen
  • Erläuterungen zu den Azimut-Bereichen für geometrisch mögliche Reflexionen unter Annahme einer Südausrichtung der Solarmodule; Darstellung im Reflexionsdiagramm
  • Grafische Darstellung des Reflexionsbereiches für ca. 1 km Umkreis der Anlage zur Definition relevanter Immissionsobjekte (hier: Bahnlinie, B 47 inklusive der Auf- und Abfahrten, B 460 inklusive Auf- und Abfahrten, Bensheimer Straße, Golfplatz sowie umliegende Wohn- und Gewerbeobjekte)
  • Ausführungen zur Annahme abschirmender Vegetation für die umliegenden ortsfesten Wohn- und Gewerbeobjekte sowie Erläuterungen bezüglich der Möglichkeit des Auftretens von ggf. störenden Reflexionen bei Reduzierung bzw. Entfernung der Vegetation innerhalb der Betriebszeit der PV-Anlage; aufgrund der größeren Entfernung ist zu Wohnbebauung bzw. Ortschaften keine Störwirkung von möglichen Reflexionen zu erwarten
  • Folgerung, dass entlang der Bahnlinie im Süden aufgrund des relativ ebenen Höhenprofils und festgesetzten Sichtschutzhecken bzw. -zäune aus Schilfmatten oder Textilgewebe im Zusammenwirken mit der vorhandenen dichten Vegetation das reale Risiko einer Beeinträchtigung des Verkehrsflusses oder der Verkehrssicherheit sehr gering ist.
  • Folgerung, dass für die Bahnlinie aufgrund der in flachem Winkel auftreffenden Reflexionsstrahlen die Einfriedungsmaßnahmen am PVA-Gelände in den betroffenen entfernteren Abschnitten ohne Einfluss sind; hier ist allein die vorhandene Vegetation maßgeblich
  • Zusammenfassendes Fazit, wonach hinsichtlich Blendungsrisiken unter Anwendung der beschriebenen Einfriedungsmaßnahmen keine Bedenken bestehen.
  • Hinweis, dass das Reflexionsdiagramm lediglich die direkten Reflexionen berücksichtigt und die genaue Bestimmung betroffener Abschnitte bzw. die Position und Mindesthöhe von Sichtschutzelementen nur mit Hilfe einer professionellen Simulation ermittelt werden können

Umweltbezogene Informationen aus dem Abschlussbericht Archäologisch-geophysikalische Prospektion

  • Allgemeine Beschreibung der Aufgabenstellung mit Angaben zum Auftraggeber, Geländesituation und Zustand der Fläche
  • Darstellung und Interpretation der Untersuchungsergebnisse sowie Archäologische Bewertung der geophysikalischen Messwerte, wonach die Ergebnisse der Magnetometerprospektion neben diversen modernen Störungen und großflächigen geologischen Phänomenen nur wenige Strukturen aufweisen, für die ein archäologischer Hintergrund möglich erscheint; zu den möglicherweise archäologisch relevanten Strukturen zählt eine eher geringe Anzahl positiver rundlicher Anomalien, die sich, mit Schwerpunkten im Nordosten und Südosten, über die gesamte Untersuchungsfläche verteilt finden
  • Zusammenfassendes Fazit, dass allein anhand der Magnetometerprospektion nur wenige Anhaltspunkte für archäologische Befunde gewonnen werden konnten; eine kleinere Anzahl positiver Anomalien lässt sich als Siedlungsgruben deuten, wobei für den größeren Teil davon auch eine moderne Ursache in Frage kommt; für eine Vielzahl an schwächeren bzw. unscharf begrenzten kleineren Anomalien ist, insbesondere in geologisch geprägten Bereichen, eine sichere Unterscheidung in geogene oder anthropogene Strukturen nicht möglich; Hinweis, dass angesichts der z.T. eingeschränkten Bewertbarkeit der Messdaten durch moderne Störungen und geologisch-bodenkundliche Phänomene nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere Befunde unentdeckt geblieben sind.
  • Anhang zur Archäologisch-geophysikalische Prospektion (Erläuterung der Methode, Messgeräte und Messverfahren sowie Abbildungen der Untersuchungsflächen und Darstellungen der magnetischen Messwerte)

Umweltbezogene Informationen aus der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung

  • Allgemeine Beschreibung der Aufgabenstellung
  • Beschreibung der Grundlagen mit Angaben zu den gesetzlichen Grundlagen, der Datengrundlage; Beschreibung des Eingriffs und des Untersuchungsgebiets sowie Erläuterung der Relevanz der Vorprüfung zur Ermittlung der Erheblichkeit des betroffenen Schutzgebiets
  • Erläuterungen zu den relevanten Wirkpfade und Wirkweiten unter Betrachtung relevanter Wirkfaktoren
  • Beschreibung des Untersuchungsraums und betroffener Gebiete der Natura 2000-Kulisse
  • Darlegung der Ausgangssituation im FFH-Gebiet (hier: EU-Vogelschutzgebiet „Hessische Altneckarschlingen) durch Gebietsbeschreibung anhand vorkommender Lebensraumklassen; Ermittlung relevanter Arten sowie deren Erhaltungsziele
  • Wirkungsanalyse in Hinblick auf die Erhaltungszielsetzungen (für Arten der FFH-Richtlinie)
  • Vertiefende FFH-Verträglichkeitsuntersuchung durch art- und situationsspezifische Betrachtung für Brutvögel und Rastvögel; Prognose der möglichen Beeinträchtigungen des Schutzgebietes und der wertgebenden Arten
  • Zusammenfassendes Fazit, dass für alle Arten erhebliche Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden können

Zudem sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Umweltthemen bzw. Schutzgütern über die bereits vorliegenden Stellungnahmen verfügbar:
Schutzgut Fläche:

  • Inanspruchnahme landwirtschaftlicher (Acker-)Flächen, Agri-PV, Flächenkonkurrenz, Aussagen landwirtschaftlicher Fachplanung, befristetes Baurecht für die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Anlagenrückbau und landwirtschaftlicher Folgenutzung, Alternativenprüfung hinsichtlich Standortwahl und Planungsalternativen, Vorgaben der Raumordnung bzw. Regionalplanung

Schutzgut Boden:

  • Altlasten bzw. -flächen, Bodenschutz und diesbezügliche Maßnahmen, Bodenfunktionen, Bodengüte bzw. -wertigkeit, Bodenversiegelung, Bodenerosion, Bodenkontamination und diesbezügliche Maßnahmen, Bodeneingriff durch Bauarbeiten, Bodenkundliche Baubegleitung, Zwischenlagerung und Verwertung von Boden

Schutzgut Klima

  • Energieversorgung und -konzept, Erzeugung erneuerbarer Energie, Batteriespeicher, Kleinklima, Luft bzw. Lufthygiene und -qualität, Luftströmungen, Klimaschutz und -ziele, CO2-Neutralität

Schutzgut Wasser

  • Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, Vernässung, Lage im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried Grundwasser(-stand) bzw. Grundwasserschutz sowie diesbezügliche Maßnahmen, wassergefährdende Stoffe und Schadstoffeinträge sowie diesbezügliche Maßnahmen, Grundwasserschäden, Wasserhaushalt, (Risiko-)Überschwemmungsgebiete bzw. Hochwasserschutz und diesbezügliche Maßnahmen, Oberflächengewässer (u.a. Gräben östl. bzw. südlich an das Plangebiets angrenzend), Maßnahmen zum Gewässerschutz (u.a. Einhaltung des Gewässerrandstreifens), Versickerung von Niederschlagswasser bzw. Einleitung des Niederschlagswassers in Gewässer

Schutzgüter Flora, Fauna und biologische Vielfalt

  • Schutzgebiete nach Naturschutzrecht bzw. geschützte Lebensräume (hier: Vogelschutzgebiet „Hessische Altneckarschlingen“, Teilgebiet 30 „Erlache Bensheim“ ca. 20 m südlich des Plangebiets), FFH-Vorabprüfung, Natur und Landschaft sowie Kompensation und diesbezügliche Maßnahmen, Artenschutzprüfung bzw. Artenschutz (Pflanzen und Tiere) und diesbezügliche Maßnahmen, Bepflanzung (hier: Randeingrünung aus standortgerechten heimischen Gehölzen und Erhalt von Röhrichtbeständen), Biotopschutz bzw. -wertigkeit, Biodiversität, Habitatstrukturen, naturverträgliche Gestaltung von Solarparks (u.a. Dichte der PV-Anlagen, Mindestabstände der Modulreihen und Bodenabstand), Waldfläche, Umweltschutz, umweltgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung, Außenbeleuchtung

Schutzgut Landschaft

  • Landschaftsschutzgebiete, Landschaftselemente (hier: Altneckarschlingen), Natur- und Landschaftsbild

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Bodendenkmalschutz und -pflege, Bodendenkmäler (hier: Bodendenkmäler Bensheim 042, Lorsch 019, Lorsch 051 und Lorsch 071 im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets), archäologisches Gutachten bzw. vorbereitende Untersuchungen, Abstandsflächen, Pflanzabstände, Schutzstreifen zu Höchstspannungsleitung, Waldabstand, Bahnanlagen, Schadenersatz

Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

  • Brand- und Katastrophenschutz, Freiraumpotenzial bzw. (Nah-)Erholung, Immissionsschutz bezüglich der Emission von Lärm bzw. Blend- und Störwirkungen, Nachweis der Blendfreiheit, Kampfmittel, gefährliche Stoffe nach Störfallverordnung (hier: Wasserstoff)

Dateien:

Planzeichnung

Planzeichnung A3-A4

Textliche Festsetzung 

Begründung 

Umweltbericht

Anlage 1 Bestandsplan 

Anlage 2 Entwicklungsplan Betrieb 

Anlage 3 Entwicklungsplan nach Rückbau 

Anlage 4 E-A Bilanz 

Anlage 5 Artenschutzgutachten 

Anlage 6 Stellungnahme zu den Blendwirkungen 

Anlage 7 Geophysikalische Prospektion 

Anlage 8 FFH VU

Umweltbezogene Stellungnahmen 

30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des einfachen Bebauungsplanes BW 67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“ in Bensheim

Hier: Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bensheim hat in ihrer Sitzung am 19. Februar 2026 zunächst das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis genommen (es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen) sowie die zur Vorentwurfsplanung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt und darüber beschlossen. Anschließend wurde die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Flächennutzungsplanänderung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Der von der Flächennutzungsplanänderung betroffene Bereich befindet sich südwestlich der geschlossenen Ortslage der Stadt Bensheim. Südlich angrenzend verläuft die Bahnstrecke Bensheim-Worms. Im Westen wird der Planbereich durch die Bensheimer Straße, im Norden durch die Straße „An der Erlache“ sowie im Osten durch Waldflächen eingegrenzt.

Der von der Flächennutzungsplanänderung betroffene Bereich umfasst konkret in der Gemarkung Bensheim, Flur 23, das Flurstück Nr. 2/2 und hat eine Größe von ca. 2,81 ha.

Die Abgrenzung des Planbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Planzeichnung zum Bebauungsplan West 67

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Entwurfsplanung zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des einfachen Bebauungsplanes BW 67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“ in Bensheim, insgesamt bestehend aus der Planzeichnung sowie der beigefügten Begründung einschließlich dem alle wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Belange enthaltenden Umweltbericht mitsamt den in der Begründung genannten Anlagen (Anlage 1: Bestandsplan/Anlage zum Umweltbericht; Anlage 2: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag aus dem parallelen Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan BW67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“; Anlage 3: Fachliche Stellungnahme zu den Blendwirkungen aus dem parallelen Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan BW67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“; Anlage 4: Abschlussbericht Archäologisch-geophysikalische Prospektion aus dem parallelen Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan BW67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“, Anlage 5: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung aus dem parallelen Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan BW67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“), mit den nach Einschätzung der Stadt Bensheim bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit

von Montag, den 2. März 2026 bis einschließlich Donnerstag, den 2. April 2026

auf der Internetseite der Stadt Bensheim im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Bensheim unter den vorgenannten Link zur Einsicht bereitgehalten. Auf die Internetseite der Stadt Bensheim mit den veröffentlichten Unterlagen und dem Inhalt der Bekanntmachung wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird die Entwurfsplanung zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes BW 67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“ in Bensheim während des oben genannten Zeitraumes beim Magistrat der Stadt Bensheim, Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie, Kirchbergstraße 25, 1. OG (angeschlossene Dienststelle) während der allgemeinen Dienststunden:

Montag         von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag       von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch       von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag   von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag          von 8 Uhr bis 12 Uhr

öffentlich ausgelegt. Dort kann der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung ebenfalls eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung dieser Unterlagen im Rathaus der Stadt Bensheim gemäß § 3 Abs. 2 BauGB förmlich an der Planung beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Entwurfsplanung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, d.h. innerhalb des oben genannten Zeitraumes abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch an das Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie der Stadt Bensheim (E-Mail-Adresse an stadtplanung@bensheim.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich beim Magistrat der Stadt Bensheim, Kirchbergstraße 25 in 64625 Bensheim, oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden.

Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bensheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbezogene Informationen im Umweltbericht gemäß § 2a Satz 2 Nummer 2 BauGB zur durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB:

  • Bestandserhebung, -beschreibung und -bewertung der Nutzungs- und Biotoptypen mit Bestands- und Entwicklungsplänen
  • Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten aus Sicht der Umweltbelange
  • Prüfung der zu berücksichtigenden Fachgesetze und -pläne sowie der darin festgelegten Ziele hinsichtlich folgender Betroffenheiten: Regionalplan Südhessen 2010, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Ökokonto- und Kompensationsflächen, Landwirtschaftlicher Fachplan Südhessen, Risiko-/Überschwemmungsgebiete, Trinkwasserschutzgebiete, Grundwasserbewirtschaftungs-plan, Denkmalschutz sowie sonstige Schutzgebiete
  • Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich der Planung im Hinblick auf die Lage und naturräumlichen Einordnung des Bearbeitungsbereiches sowie den Schutzgütern Boden und Altlasten, Fläche, Klima, Grund- und Oberflächenwasser, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung sowie den Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes aufgrund der voraussichtlichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen bei Durchführung der Planung und Betrachtung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich planungsbedingter Auswirkungen im Zusammenhang mit den Schutzgütern Boden, Fläche, Klima, Wasser, Flora, Biologische Vielfalt, Fauna und biologische Vielfalt (einschließlich Betrachtung der Artenschutzmaßnahmen), Landschaft, Kultur und Sachgüter, Mensch sowie den Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
  • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Prüfung und Bewertung der Eingriffe in das Schutzgut Biotope mit Festlegung und Erläuterung der Maßnahmen zum Ausgleich mit Hilfe einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Verweis auf Umweltbericht des parallelen Bebauungsplans)
  • Erläuterungen zu den geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Vollzug des Bebauungsplanes (Monitoring; Verweis auf Umweltbericht des parallelen Bebauungsplans)
  • Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfung

Umweltbezogene Informationen im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag aus dem parallelen Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan BW67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“:

  • Beschreibung des Untersuchungsgebietes mit den artenschutzfachlich relevanten Gegebenheiten
  • Erläuterungen zu den auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) basierenden, rechtlichen Grundlagen für die durchgeführte Artenschutzprüfung
  • Ausführungen zur Bestandserfassung mit Erläuterungen zur Ermittlung und Klärung des im Wirkungsraum vorkommenden, relevanten Artenspektrums
  • Erläuterungen zur Abschichtung der Betrachtungsrelevanz im Hinblick auf die Artengruppen Säugetiere, Fledermausarten, Vogelarten, Reptilien, Amphibien, Libellen, Schmetterlinge und Heuschrecken, xylobionte (holzbewohnende) Käfer und Pflanzen
  • Beschreibung der Datengrundlagen und Erfassungsmethoden auf Basis mehrerer Begehungen des Plangebietes im Hinblick auf betrachtungsrelevante Taxa; Erfassung von Europäischen Vogelarten, Reptilien, Amphibien, Fledermausarten, Tagfalter, Heuschrecken
    o   Europ. Vogelarten: Nachweis von insgesamt 19 Vogelarten, davon bei 7 Arten Brutverdacht bzw. ein Brutnachweis; 1 Art als Nahrungsgäste konstatiert und 11 Arten als einmalige Gäste erfasst; mit Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen sind Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG nicht anzunehmen
    o   Reptilien: Nachweis von 3 Individuen der Zauneidechse (Lacerta agilis) und 2 Verdachtsfälle; aufgrund der Lebensraumausbildung der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist davon auszugehen, dass sich die Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate vor allem im Randbereich, entlang der Wege und deren Böschungen, befinden; für die Zauneidechse wird eine Einzelfallüberprüfung durchgeführt, da Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG nicht auszuschließen sind
    o   Amphibien: Kein Nachweis von geschützten Arten (bspw. Gelbbauchunke). Nachweis weniger Individuen des Teichfroschs; aufgrund des Fehlens von streng geschützten Amphibienarten nach FFH-Anhang IV sind Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG ausgeschlossen
    o   Fledermausarten: Nachweis von 2 Fledermausarten; die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen und v.a. der Graben mit dem angrenzenden Wäldchen werden lediglich im geringen Maße von Zwergfledermäusen und Breitflügelfledermäusen als Nahrungshabitat genutzt; durch das Vorhandensein gleichwertiger Habitate in der unmittelbaren Nachbarschaft zur Untersuchungsfläche sind selbst bei zukünftigem Verlust dieses Nahrungshabitats somit direkte Effekte auf die lokale Fledermauspopulation der Zwergfledermaus sowie Breitflügelfledermaus ausgeschlossen; von den beiden Arten konnte innerhalb des Baumbestandes und der Lagerhallen keine Hinweise auf Quartiernutzung konstatiert werden; Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG sind damit ausgeschlossen
    o   Tagfalter: Nachweis von 10 Tagfalterarten mit jeweils einzelnen bis wenigen Individuen (< 8 Individuen); von der Hälfte der Arten wurde nur 1 Individuum beobachtet; keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da keine nach BNatSchG streng geschützten Arten vorkommen; Empfehlung der Entwicklungsmaßnahme – E1 Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität innerhalb des Solarparks
    o   Heuschrecken: Nachweis von 9 Heuschreckenarten, davon 3 Arten auf der Roten Liste Hessens aufgeführt; Nachweis eines Individuums der von der auf der Roten Liste als gefährdet eingestuften Feldgrille (Gryllus campestris; der auf der Roten Liste als gefährdet eingestufte Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) kam im Gebiet zerstreut mit geringer bis mittlerer Individuendichte in dem feuchteren Wiesenabschnitt vor, der sich im Osten entlang des Grabens erstreckt; Nachweis einiger Individuen der in die Vorwarnliste der Roten Liste aufgenommenen Roten Keulenschrecke (Gomphocerippus rufus) in einem teils verbuschenden Saum zwischen Wiese und Acker bzw. Lagerhallen; schlussfolgernd kein Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen, da keine nach BNatSchG streng geschützten Arten vorkommen; Empfehlung der Entwicklungsmaßnahme – E1 Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
  • Ermittlung von bau-, anlage- und betriebsbedingen Wirkfaktoren des Vorhabens
  • Festlegung von erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG durch Vermeidungsmaßnahmen sowie Empfehlung von Entwicklungsmaßnahmen
  • Ausführungen zur Konfliktanalyse sowie zur Darlegung der Betroffenheit der relevanten Arten
  • Prüfbogen der formalen Artenschutzprüfung für die Zauneidechse
  • Zusammenfassendes Fazit, wonach unter Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen die Verbotstatbestände des § 44 Absatz 1 BNatSchG nicht erfüllt sind und für keine nachgewiesene Art eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Absatz 7 BNatSchG erforderlich ist
  • Kartierung der im Untersuchungsgebiet und in den angrenzenden Bereichen erfassten Artenvorkommen

Umweltbezogene Informationen in der fachlichen Stellungnahme zu den Blendwirkungen aus dem parallelen Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan BW67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“

  • Fachliche Beurteilung, dass keine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich Blendwirkungen bestehen
  • Erläuterungen zu den Azimut-Bereichen für geometrisch mögliche Reflexionen unter Annahme einer Südausrichtung der Solarmodule; Darstellung im Reflexionsdiagramm
  • Grafische Darstellung des Reflexionsbereiches für ca. 1 km Umkreis der Anlage zur Definition relevanter Immissionsobjekte (hier: Bahnlinie, B 47 inklusive der Auf- und Abfahrten, B 460 inklusive Auf- und Abfahrten, Bensheimer Straße, Golfplatz sowie umliegende Wohn- und Gewerbeobjekte)
  • Ausführungen zur Annahme abschirmender Vegetation für die umliegenden ortsfesten Wohn- und Gewerbeobjekte sowie Erläuterungen bezüglich der Möglichkeit des Auftretens von ggf. störenden Reflexionen bei Reduzierung bzw. Entfernung der Vegetation innerhalb der Betriebszeit der PV-Anlage; aufgrund der größeren Entfernung ist zu Wohnbebauung bzw. Ortschaften keine Störwirkung von möglichen Reflexionen zu erwarten
  • Folgerung, dass entlang der Bahnlinie im Süden aufgrund des relativ ebenen Höhenprofils und festgesetzten Sichtschutzhecken bzw. -zäune aus Schilfmatten oder Textilgewebe im Zusammenwirken mit der vorhandenen dichten Vegetation das reale Risiko einer Beeinträchtigung des Verkehrsflusses oder der Verkehrssicherheit sehr gering ist.
  • Folgerung, dass für die Bahnlinie aufgrund der in flachem Winkel auftreffenden Reflexionsstrahlen die Einfriedungsmaßnahmen am PVA-Gelände in den betroffenen entfernteren Abschnitten ohne Einfluss sind; hier ist allein die vorhandene Vegetation maßgeblich
  • Zusammenfassendes Fazit, wonach hinsichtlich Blendungsrisiken unter Anwendung der beschriebenen Einfriedungsmaßnahmen keine Bedenken bestehen.
  • Hinweis, dass das Reflexionsdiagramm lediglich die direkten Reflexionen berücksichtigt und die genaue Bestimmung betroffener Abschnitte bzw. die Position und Mindesthöhe von Sichtschutzelementen nur mit Hilfe einer professionellen Simulation ermittelt werden können

Umweltbezogene Informationen im Abschlussbericht Archäologisch-geophysikalische Prospektion aus dem parallelen Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan BW67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“

  • Allgemeine Beschreibung der Aufgabenstellung mit Angaben zum Auftraggeber, Geländesituation und Zustand der Fläche
  • Darstellung und Interpretation der Untersuchungsergebnisse sowie Archäologische Bewertung der geophysikalischen Messwerte, wonach die Ergebnisse der Magnetometerprospektion neben diversen modernen Störungen und großflächigen geologischen Phänomenen nur wenige Strukturen aufweisen, für die ein archäologischer Hintergrund möglich erscheint; zu den möglicherweise archäologisch relevanten Strukturen zählt eine eher geringe Anzahl positiver rundlicher Anomalien, die sich, mit Schwerpunkten im Nordosten und Südosten, über die gesamte Untersuchungsfläche verteilt finden
  • Zusammenfassendes Fazit, dass allein anhand der Magnetometerprospektion nur wenige Anhaltspunkte für archäologische Befunde gewonnen werden konnten; eine kleinere Anzahl positiver Anomalien lässt sich als Siedlungsgruben deuten, wobei für den größeren Teil davon auch eine moderne Ursache in Frage kommt; für eine Vielzahl an schwächeren bzw. unscharf begrenzten kleineren Anomalien ist, insbesondere in geologisch geprägten Bereichen, eine sichere Unterscheidung in geogene oder anthropogene Strukturen nicht möglich; Hinweis, dass angesichts der z.T. eingeschränkten Bewertbarkeit der Messdaten durch moderne Störungen und geologisch-bodenkundliche Phänomene nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere Befunde unentdeckt geblieben sind.
  • Anhang zur Archäologisch-geophysikalische Prospektion (Erläuterung der Methode, Messgeräte und Messverfahren sowie Abbildungen der Untersuchungsflächen und Darstellungen der magnetischen Messwerte)

Umweltbezogene Informationen in der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung aus dem parallelen Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan BW67 „Photovoltaikanlage – Kühruhlachwiesenäcker“

  • Allgemeine Beschreibung der Aufgabenstellung
  • Beschreibung der Grundlagen mit Angaben zu den gesetzlichen Grundlagen, der Datengrundlage; Beschreibung des Eingriffs und des Untersuchungsgebiets sowie Erläuterung der Relevanz der Vorprüfung zur Ermittlung der Erheblichkeit des betroffenen Schutzgebiets
  • Erläuterungen zu den relevanten Wirkpfade und Wirkweiten unter Betrachtung relevanter Wirkfaktoren
  • Beschreibung des Untersuchungsraums und betroffener Gebiete der Natura 2000-Kulisse
  • Darlegung der Ausgangssituation im FFH-Gebiet (hier: EU-Vogelschutzgebiet „Hessische Altneckarschlingen) durch Gebietsbeschreibung anhand vorkommender Lebensraumklassen; Ermittlung relevanter Arten sowie deren Erhaltungsziele
  • Wirkungsanalyse in Hinblick auf die Erhaltungszielsetzungen (für Arten der FFH-Richtlinie)
  • Vertiefende FFH-Verträglichkeitsuntersuchung durch art- und situationsspezifische Betrachtung für Brutvögel und Rastvögel; Prognose der möglichen Beeinträchtigungen des Schutzgebietes und der wertgebenden Arten
  • Zusammenfassendes Fazit, dass für alle Arten erhebliche Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden können

Zudem sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Umweltthemen bzw. Schutzgütern über die bereits vorliegenden Stellungnahmen verfügbar:
Schutzgut Fläche:

  • Inanspruchnahme landwirtschaftlicher (Acker-)Flächen, Agri-PV, Flächenkonkurrenz, Aussagen landwirtschaftlicher Fachplanung, befristetes Baurecht für die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Anlagenrückbau und landwirtschaftlicher Folgenutzung, Alternativenprüfung hinsichtlich Standortwahl und Planungsalternativen, Vorgaben der Raumordnung bzw. Regionalplanung

Schutzgut Boden:

  • Altlasten bzw. -flächen, Bodenschutz und diesbezügliche Maßnahmen, Bodenfunktionen, Bodengüte bzw. -wertigkeit, Bodenversiegelung, Bodenerosion, Bodenkontamination und diesbezügliche Maßnahmen, Bodeneingriff durch Bauarbeiten, Bodenkundliche Baubegleitung, Zwischenlagerung und Verwertung von Boden

Schutzgut Klima

  • Energieversorgung und -konzept, Erzeugung erneuerbarer Energie, Batteriespeicher, Kleinklima, Luft bzw. Lufthygiene und -qualität, Luftströmungen, Klimaschutz und -ziele, CO2-Neutralität

Schutzgut Wasser

  • Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, Vernässung, Lage im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried Grundwasser(-stand) bzw. Grundwasserschutz sowie diesbezügliche Maßnahmen, wassergefährdende Stoffe und Schadstoffeinträge sowie diesbezügliche Maßnahmen, Grundwasserschäden, Wasserhaushalt, (Risiko-)Überschwemmungsgebiete bzw. Hochwasserschutz und diesbezügliche Maßnahmen, Oberflächengewässer (u.a. Gräben östl. bzw. südlich an den Planbereich angrenzend), Maßnahmen zum Gewässerschutz (u.a. Einhaltung des Gewässerrandstreifens), Versickerung von Niederschlagswasser bzw. Einleitung des Niederschlagswassers in Gewässer

Schutzgüter Flora, Fauna und biologische Vielfalt

  • Schutzgebiete nach Naturschutzrecht bzw. geschützte Lebensräume (hier: Vogelschutzgebiet „Hessische Altneckarschlingen“, Teilgebiet 30 „Erlache Bensheim“ ca. 20 m südlich des Planbereichs), FFH-Vorabprüfung, Natur und Landschaft sowie Kompensation und diesbezügliche Maßnahmen, Artenschutzprüfung bzw. Artenschutz (Pflanzen und Tiere) und diesbezügliche Maßnahmen, Bepflanzung (hier: Randeingrünung aus standortgerechten heimischen Gehölzen sowie Erhalt von Röhrichtbeständen), Biotopschutz bzw. -wertigkeit, Biodiversität, Habitatstrukturen, naturverträgliche Gestaltung von Solarparks (u.a. Dichte der PV-Anlagen, Mindestabstände der Modulreihen und Bodenabstand), Waldfläche, Umweltschutz, umweltgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung, Außenbeleuchtung

Schutzgut Landschaft

  • Landschaftsschutzgebiete, Landschaftselemente (hier: Altneckarschlingen), Natur- und Landschaftsbild

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Bodendenkmalschutz und -pflege, Bodendenkmäler (hier: Bodendenkmäler Bensheim 042, Lorsch 019, Lorsch 051 und Lorsch 071 im unmittelbaren Umfeld des Planbereichs), archäologisches Gutachten bzw. vorbereitende Untersuchungen, Abstandsflächen, Pflanzabstände, Schutzstreifen zu Höchstspannungsleitung, Waldabstand, Bahnanlagen, Schadenersatz

Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

  • Brand- und Katastrophenschutz, Freiraumpotenzial bzw. (Nah-)Erholung, Immissionsschutz bezüglich der Emission von Lärm bzw. Blend- und Störwirkungen, Nachweis der Blendfreiheit, Kampfmittel, gefährliche Stoffe nach Störfallverordnung (hier: Wasserstoff)

Dateien:

Planzeichnung

Planzeichnung A4

Begründung

Umweltbericht

Anlage 1 Bestandsplan

Anlage 2 Artenschutzgutachten

Anlage 3 Stellungnahme zu den Blendwirkungen 

Anlage 4 Geophysikalische Prospektion 

Anlage 5 FFH VU

Umweltbezogene Stellungnahmen