Datenschutzhinweis zur Online-Beantragung des Wahlscheins
Information der betroffenen Personen: Beantragung von Briefwahlunterlagen
Verantwortlicher
Magistrat der Stadt Bensheim, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim (Deutschland)
Telefon: 06251 14-0, E-Mail an info@bensheim.de, www.bensheim.de
Datenschutzbeauftragter:
Datenschutz im Quadrat GmbH, E-Mail an datenschutz@bensheim.de
Angaben zur Verarbeitungstätigkeit
Zwecke der Verarbeitungstätigkeit
Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen können durch Online-Dienste die notwendigen Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit
Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO erforderlich.
Wahlschein: § 17 BWahlG / § 13 LWG / § 9 KWG,
Briefwahl: § 36 BwahlG / § 66 BWO / § 32 LWG / § 57 LWO / § 19 KWG / § 45 KWO, Wahlscheinanträge: § 27 BWO / § 13 LWO / § 17 KWO
Die Bereitstellung des Online-Dienstes erfolgt auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 Online-Zugangsgesetz (OZG).
Kategorien von Empfängern
Intern – Team Bürgerservice
Datentransfer in ein Drittland
Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.
Zusätzliche Informationspflichten
Speicherdauer der personenbezogenen Daten
Dieser Onlinedienst dient ausschließlich dazu, die von Ihnen erfassten Antragsdaten sicher an die für die Bearbeitung zuständige(n) Stelle(n) weiterzuleiten.
Wählerverzeichnisse und Wahlscheinverzeichnisse werden sechs Monaten nach der Wahl vernichtet.
Rechte der betroffenen Person
Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) gegenüber dem Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO) und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).
Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.
Beschwerderecht
Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten über die betroffene Person ist teilweise gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben.
Folgen der Nichtbereitstellung
Briefwahlunterlagen können nicht versendet werden.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung beziehungsweise Profiling.