Ver- & Entsorgung
Der Schutz der Umwelt und die damit verbundene umweltgerechte Entsorgung von Abfällen liegt der Stadt Bensheim am Herzen. Daher informieren wir Sie umfassend über den Service, die Müllentsorgung, Abholtermine, Annahmestellen, Behälter und Gebühren.
Den Abfallkalender finden Sie auf der Website des Zweckverbands Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
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Die Stadt Bensheim ist Mitglied des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB). Ein Zweckverband ist eine öffentlich-rechtliche Organisationsform (Körperschaft des öffentlichen Rechts) und wird mit dem Ziel gebildet, einzelne Aufgaben, zu deren Wahrnehmung die Städte beziehungsweise Gemeinden und die Landkreise verpflichtet sind, gemeinsam zu erfüllen.
Aufgaben und Ziele des ZAKB
Die Notwendigkeit, für die abfallwirtschaftlichen Aufgaben eine neue gemeinsame Organisationsform zu finden, ergibt sich aus dem hessischen Abfallrecht. In Hessen sind, anders als in den meisten übrigen Bundesländern, die abfallwirtschaftlichen Aufgaben zwischen den Städten und Gemeinden einerseits und den Landkreisen andererseits aufgeteilt.
Demnach sind die Kommunen für das Einsammeln der Abfälle in ihrem Gebiet und der Kreis für den Transport und die Entsorgung aller eingesammelten Abfälle zuständig. Allein aus dieser Aufgabendefinition ergeben sich zwangsläufig Berührungspunkte und Schnittstellen, so dass es im Hinblick auf eine von allen angestrebte kostengünstige und sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle nur sinnvoll und logisch erscheint, die Kompetenzen, Zuständigkeiten und Aufgaben in einer gemeinsamen Organisation zu bündeln.Der Zweckverband übernimmt somit folgende Aufgaben für die beigetretenen Städte und Gemeinden:
- Einsammeln aller Abfälle aus privaten Haushalten
- Transport der eingesammelten Abfälle zu den Entsorgungseinrichtungen
- Beseitigung und Verwertung der Abfälle
- Gebührenabrechnung mit den Bürger*innen
- Bereitstellung, Tausch und Bewirtschaftung der Müllgefäße
- Betrieb von Wertstoffhöfen, Kompostplätzen und Grünschnittsammelstellen
- Kundenbetreuung für alle Abrechnungsfragen
- Anmeldung von Sperrmüll auf Abruf
- Entsorgung von Elektronikschrott und Sondermüllkleinmengen
- Umfassende Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
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Die Müllabfuhr kommt nach wie vor an den im Müllkalender genannten Abfuhrterminen, um die Tonnen zu leeren. Anders ist nur, dass der/die Bürger*in nun selbst darüber entscheiden kann, ob die Tonne zur Leerung bereitgestellt wird oder nicht. Da für jede Leerung eine eigene Gebühr erhoben wird, kann so jeder Einzelne durch bewussten Umgang mit seinen Abfällen beziehungsweise Wertstoffen Einfluss auf seine Müllgebühren nehmen. Um die Entsorgungssicherheit gewährleisten zu können, ist für jede Behälterart eine Mindestanzahl von Entleerungen vorgeschrieben. Darüber hinaus kann individuell über die Zahl der Entleerungen entschieden werden.
Weitere Informationen zum Gebührensystem erhalten Sie auf der Website des ZAKB.
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Für die Abfuhr der Wertstoffe ist keine Gebühr zu entrichten, da die Entsorgung im Rahmen des „Dualen Systems“ durchgeführt wird. Die Abfuhr erfolgt vierwöchentlich.
Die Wertstoffsäcke sind an folgenden Stellen erhältlich.
Den für Sie geltenden Abfallkalender finden Sie auf der Website des ZAKB.
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An den Wertstoffhöfen des ZAKB werden Wertstoffmix, Elektro-Kleingeräte, Starter- und Gerätebatterien sowie Energiesparlampen in haushaltsüblichen Mengen kostenlos angenommen.
Zum Wertstoffmix gehören Papier, Pappe, Kartonagen, Altholz ohne Holzschutzmittel, Folien, Kunststoffe (keine Leichtverpackungen und andere Abfälle, die in den Gelben Sack gehören) und Altmetalle. Gegenstände, die aus verschiedenen Wertstoffen bestehen, müssen getrennt sein (zum Beispiel Bettenrost muss in Holzlatten und Metallrahmen getrennt sein). Verbundmaterialien, die sich nicht trennen lassen, gelten nicht als Wertstoffmix. Die maximale Annahmemenge für Wertstoffmix liegt bei 2 pro m³.Restabfall, Bauschutt, PKW- und LKW-Reifen mit und ohne Felgen werden gegen Gebühr angenommen.
Weitere Informationen zu den Wertstoffhöfen wie Öffnungszeiten und Anfahrt
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Für Ihre Fragen haben wir ein offenes Ohr. Wir bieten Ihnen eine persönliche und individuelle Beratung in Entsorgungsfragen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Selbstverständlich können Sie sich auch an das Beratungszentrum des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) wenden.Abfallberatung, Gebühren und Tonnentausch
Telefon 06256 851-881
E-Mail an service@zakb.de -
Die Standorte der Glascontainer in Bensheim finden Sie hier auf der Internetseite des KMB (Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße).
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Bereits seit mehreren Jahren versucht die Stadt Bensheim, verstärkt gegen unkoordiniertes Aufstellen von Altkleidercontainern vorzugehen. Hier sind vor allem Altkleidercontainer betroffen, die ohne Genehmigung und ohne Angaben von Kontaktdaten wild im Stadtgebiet abgestellt werden.
Mit der Neuaufstellung des Standortkonzeptes mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Oktober 2023 soll vor allem der Ausgleich zwischen dem Gemeingebrauch an den städtischen Straßen auf der einen Seite und den zu erwartenden Anträgen auf Sondernutzung, mitsamt dem damit einhergehenden Potential zur Beeinträchtigung des Gemeingebrauches auf der anderen Seite geschaffen und den Entscheidungen der Verwaltung eine ermessenslenkende Verwaltungsrichtlinie zur Seite gestellt werden.
Ziele des neuen Konzeptes sind:
- Eine planmäßige und gesteuerte Wertstoffsammlung von Altkleidern und Alttextilien auf öffentlichen Flächen soll erreicht werden.
- Ein positives Stadt- und Straßenbild soll durch das Aufstellen von Altkleidercontainer an ausgewiesenen Standorten erreicht werden. Baugestalterische oder städtebauliche Vorstellungen mit dem Bezug zum öffentlichen Raum sollen gewahrt werden.
- Das unkontrollierte Aufstellen von Altkleidercontainern im Stadtgebiet auf öffentlichen Flächen soll durch ein kontrolliertes Genehmigungsverfahren unterbunden werden.
- Die Gleichbehandlung bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen soll gesichert bleiben.
Antragsverfahren
- Standorte, für die eine befristete Nutzungserlaubnis zum 31. Mai 2024 ausliefen, sind im Dezember vor dem Ende der Frist auf der Website der Stadt Bensheim öffentlich bekanntgemacht worden. Der Genehmigungszeitraum beträgt drei Jahre.
- Der Antrag für einen Standort konnte per E-Mail an strassenverkehr@bensheim.de sowie schriftlich beim Magistrat der Stadt Bensheim, Team Straßenverkehr, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim bis zum 7. Januar 2024 eingereicht werden.
- Nutzungserlaubnisse können ausschließlich auf die in der Anlage aufgeführten Standorte beantragt werden.
- Stehen mehrere Standorte für die Erteilung einer Nutzugserlaubnis zur Disposition, muss für jeden Standort jeweils ein Antrag abgegeben werden.
- Es werden nur bei der Stadt Bensheim fristgerecht eingegangene und vollständige Antragsunterlagen berücksichtigt.
- Ein Antrag ist vollständig, wenn folgende Angaben mindestens vorhanden sind:
a. Name und Anschrift der Person/Kapital-/Personengesellschaft einschließlich einer Telefonnummer und E-Mailadresse der Person, auf die die Sondernutzungserlaubnis ausgestellt werden soll.
b. Benennung einer natürlichen Person der Personal-/Kapitalgesellschaft mit Namen und Anschrift einschließlich Telefonnummer und E-Mailadresse, die berechtigt ist für den Antragssteller nach Nummer 1 zu handeln.
c. Darstellung der Außenmaße, des Erscheinungsbildes der beantragten Container.
d. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für die unter a. und Auszüge aus dem Bundeszentralregister der unter b. genannten Personen.
e. Übersicht über die bisherigen Tätigkeiten im Wertstoff und Textilrecycling mit Referenzen. Falls keine bisherige Tätigkeit vorliegt, ist eine Fehlanzeige erforderlich.
f. Darstellung der bei den Unternehmen vorgesehenen Abläufe wie zum Beispiel Turnus für die Entleerung und ggf. Routenplanung.
g. Nachweis der Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 2,0 Mio. € pro Versicherungsfall von Personenschäden 2,0 Mio. € pro Versicherungsfall für Sachschäden
Innerhalb von zwei Wochen erhält der Antragssteller eine schriftliche Eingangsbestätigung. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingegangene Anträge werden in der Eingangsbestätigung abgewiesen. Innerhalb der Antragsfrist kann ein wegen Unvollständigkeit abgewiesener Antrag neu gestellt werden.
Grundsätzlichen haben alle Antragsteller die gleichen Zulassungschancen. Anbieter können gleichermaßen Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidercontainern, unter der Voraussetzung stellen, dass sie bereit und in der Lage sind, Altkleidercontainer entsprechend des Standortkonzeptes aufzustellen und die Sammlung über den gesamten Zeitraum durchzuführen. Die gestellten Anträge können sich entweder auf alle oder einzelne Standorte beziehen. Anträge für einzelne Standorte können zu einem Antrag verbunden werden.
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Seit dem Jahr 2000 hat die GGEW AG, Gruppen- Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft, die Wasserversorgung für die Stadt Bensheim übernommen. Neben dem Entgelt für die Wasserlieferung werden auch die Abwassergebühren von der GGEW im Auftrag der Stadt Bensheim erhoben. Für die Kundinnen und Kunden ist somit eine Versorgung aus einer Hand gegeben. Mit der Eingliederung werden sogenannte Synergieeffekte genutzt, die der Kundschaft wirtschaftlich zugute kommen.
Schauen Sie doch mal beim Internetauftritt der GGEW AG vorbei. Hier finden Sie Informationen zu den Wassertarifen einschließlich der Kosten für Wasserzähler und zu entrichtenden Abwassergebühren sowie der Flächenversiegelungsabgabe. Der Formularservice bietet Ihnen die notwendigen Formulare zur Abwicklung der Geschäfte mit der GGEW AG. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Zählerstand online zu übermitteln.
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Der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) ist für die Abwasserentsorgung zuständig.
Weitere Informationen zum Abwasser erhalten Sie auf der Website des KMB.