Bereits seit mehreren Jahren versucht die Stadt Bensheim, verstärkt gegen unkoordiniertes Aufstellen von Altkleidercontainern vorzugehen. Hier sind vor allem Altkleidercontainer betroffen, die ohne Genehmigung und ohne Angaben von Kontaktdaten wild im Stadtgebiet abgestellt werden.
Mit der Neuaufstellung des Standortkonzeptes mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Oktober 2023 soll vor allem der Ausgleich zwischen dem Gemeingebrauch an den städtischen Straßen auf der einen Seite und den zu erwartenden Anträgen auf Sondernutzung, mitsamt dem damit einhergehenden Potential zur Beeinträchtigung des Gemeingebrauches auf der anderen Seite geschaffen und den Entscheidungen der Verwaltung eine ermessenslenkende Verwaltungsrichtlinie zur Seite gestellt werden.
Ziele des neuen Konzeptes sind:
- Eine planmäßige und gesteuerte Wertstoffsammlung von Altkleidern und Alttextilien auf öffentlichen Flächen soll erreicht werden.
- Ein positives Stadt- und Straßenbild soll durch das Aufstellen von Altkleidercontainer an ausgewiesenen Standorten erreicht werden. Baugestalterische oder städtebauliche Vorstellungen mit dem Bezug zum öffentlichen Raum sollen gewahrt werden.
- Das unkontrollierte Aufstellen von Altkleidercontainern im Stadtgebiet auf öffentlichen Flächen soll durch ein kontrolliertes Genehmigungsverfahren unterbunden werden.
- Die Gleichbehandlung bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen soll gesichert bleiben.
Antragsverfahren
- Standorte, für die eine befristete Nutzungserlaubnis zum 31. Mai 2024 ausliefen, sind im Dezember vor dem Ende der Frist auf der Website der Stadt Bensheim öffentlich bekanntgemacht worden. Der Genehmigungszeitraum beträgt drei Jahre.
- Der Antrag für einen Standort konnte per E-Mail an strassenverkehr@bensheim.de sowie schriftlich beim Magistrat der Stadt Bensheim, Team Straßenverkehr, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim bis zum 7. Januar 2024 eingereicht werden.
- Nutzungserlaubnisse können ausschließlich auf die in der Anlage aufgeführten Standorte beantragt werden.
- Stehen mehrere Standorte für die Erteilung einer Nutzugserlaubnis zur Disposition, muss für jeden Standort jeweils ein Antrag abgegeben werden.
- Es werden nur bei der Stadt Bensheim fristgerecht eingegangene und vollständige Antragsunterlagen berücksichtigt.
- Ein Antrag ist vollständig, wenn folgende Angaben mindestens vorhanden sind:
a. Name und Anschrift der Person/Kapital-/Personengesellschaft einschließlich einer Telefonnummer und E-Mailadresse der Person, auf die die Sondernutzungserlaubnis ausgestellt werden soll.
b. Benennung einer natürlichen Person der Personal-/Kapitalgesellschaft mit Namen und Anschrift einschließlich Telefonnummer und E-Mailadresse, die berechtigt ist für den Antragssteller nach Nummer 1 zu handeln.
c. Darstellung der Außenmaße, des Erscheinungsbildes der beantragten Container.
d. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für die unter a. und Auszüge aus dem Bundeszentralregister der unter b. genannten Personen.
e. Übersicht über die bisherigen Tätigkeiten im Wertstoff und Textilrecycling mit Referenzen. Falls keine bisherige Tätigkeit vorliegt, ist eine Fehlanzeige erforderlich.
f. Darstellung der bei den Unternehmen vorgesehenen Abläufe wie zum Beispiel Turnus für die Entleerung und ggf. Routenplanung.
g. Nachweis der Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 2,0 Mio. € pro Versicherungsfall von Personenschäden 2,0 Mio. € pro Versicherungsfall für Sachschäden
Innerhalb von zwei Wochen erhält der Antragssteller eine schriftliche Eingangsbestätigung. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingegangene Anträge werden in der Eingangsbestätigung abgewiesen. Innerhalb der Antragsfrist kann ein wegen Unvollständigkeit abgewiesener Antrag neu gestellt werden.
Grundsätzlichen haben alle Antragsteller die gleichen Zulassungschancen. Anbieter können gleichermaßen Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidercontainern, unter der Voraussetzung stellen, dass sie bereit und in der Lage sind, Altkleidercontainer entsprechend des Standortkonzeptes aufzustellen und die Sammlung über den gesamten Zeitraum durchzuführen. Die gestellten Anträge können sich entweder auf alle oder einzelne Standorte beziehen. Anträge für einzelne Standorte können zu einem Antrag verbunden werden.
Standortkonzept Altkleidercontainer
Altkleider- und Alttextilienstandorte in Bensheim