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zwei Hände halten Pflanze in der Mitte

Baumschutzsatzung

Baum mit Blick in die grünen Blätter

Kontakt

Klimaschutz, Umwelt und Energie
Frank Wienecke
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Telefon
06251 14-0

E-Mail an Umwelt

Termine nach Vereinbarung

Die städtische Baumschutzsatzung schützt eine Reihe von Baumarten und sorgt dafür, dass diese wichtigen Elemente einer ökologisch gesunden Stadtgesellschaft erhalten bleiben. Sie gilt in Bensheim und Bensheim-Auerbach. Für geschützte Bäume kann lediglich bei nachgewiesenem wichtigen Grund eine Fällgenehmigung erteilt werden beispielsweise bei Sturmschäden am Baum, kranken Bäumen oder wenn Gefahren vom Baum ausgehen. Einige Baumarten sowie Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 70 Centimetern in ein Meter Höhe über dem Boden sind vom Satzungsschutz ausgenommen. Genaue Informationen finden Sie im Satzungstext.

Allerdings gibt es auch Bäume, die zwar nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt sind, jedoch in einem Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt sind. Sollte geplant sein, einen solchen Baum zu entfernen, ist beim Landratsamt ein Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zu stellen.

Baumfällanträge für satzungsgeschützte Bäume können mit untenstehendem PDF-Antragsformular per Post oder E-Mail an umwelt@bensheim.de bei der Stadt Bensheim eingereicht werden. Bei technischen Problemen ist es auch möglich, den Antrag formfrei mit Begründung und entsprechendem Bildmaterial zu stellen.

Bei durchzuführenden Fällungen sind durch den Antragsteller prinzipiell § 39 und § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu beachten. Unter anderem dürfen Tiere während der Brut nicht gestört oder besetzte Nester zerstört werden.

Antrag zur Beseitigung geschützter Bäume zum Download

Hier finden Sie den Online-Antrag zur Baumfällung.

Baumschutzsatzung zum Download