Bensheim | 23. Januar 2026 Alles neu macht der März – zumindest in der Bensheimer Kommunalpolitik. Bei der Kommunalwahl am 15. März werden in Bensheim die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte neu besetzt, gleiches gilt für den Ausländerbeirat. Anfang des Jahres lief die Bewerbungsfrist für die Gremien ab, auch der Wahlausschuss tagte bereits zur Prüfung der Daten. Ergebnis: Alle Parteien und Wählergemeinschaften erhielten die Zulassung.
Alle wichtigen Informationen rund um die Wahl – zum Beispiel zu Ablauf, Briefwahl und Fristen – finden Sie in den FAQ zu den Kommunalwahlen 2026.
In die Stadtverordnetenversammlung wollen – wie in dieser Wahlperiode – sieben Parteien und Wählergemeinschaften einziehen: CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, Bürgerinnen und Bürger für Bensheim, FWG und erstmals VOLT. Die Reihenfolge auf den Stimmzetteln richtet sich nach den Ergebnissen der jüngsten Landtagswahl.
Die meisten Namen stehen auf der Liste der Christdemokraten mit 77 Bewerbern, gefolgt von der SPD mit 45. Die Grünen kommen auf 40 Personen, die FDP ist mit 21 Kandidaten dabei, gefolgt von FWG (18), BfB (17) und VOLT (16). Demnach gibt es insgesamt 234 Kandidatinnen und Kandidaten für die 45 Sitze im Bensheimer Stadtparlament. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben können beim Wahlvorschlag der CDU jedoch nur maximal 45 Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel aufgeführt werden, da nur 45 Sitze vorhanden sind. Die Kandidatinnen und Kandidaten der Plätze 46 bis 77 der Christdemokraten stehen demnach als potenzielle Nachrücker zur Verfügung.
Es ist davon auszugehen, dass wie bei den vergangenen Wahlen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf die Möglichkeit der Briefwahl zurückgreifen. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2025 wird es daher zehn statt neun Briefwahlbezirke geben. Wichtig zu wissen: Die frühestmögliche Beantragung für die Briefwahl ist am 2. Februar möglich.
Wer sich den Postweg gänzlich sparen möchte, kann in Kürze direkt in einer Wahlkabine im Bürgerbüro wählen und den ausgefüllten Stimmzettel an Ort und Stelle einwerfen. Hierfür ist keine Terminvereinbarung nötig: Die Bürgerinnen und Bürger können einfach zu den üblichen Öffnungszeiten ins Bürgerbüro kommen. Neben der Wahlbenachrichtigung muss lediglich der Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorgelegt werden.
Wichtiger Hinweis
Aktuell ist die Stimmabgabe direkt im Bürgerbüro in der Alten Faktorei (Hauptstraße 39) noch nicht möglich. Grund hierfür sind Lieferengpässe beim Papier für die Stimmzettel. Sobald die Stimmabgabe in einer Wahlkabine vor Ort erfolgen kann, informieren wir umgehend.
Wer auf die Wahlbenachrichtigung nicht warten möchte, kann seinen Wahlschein ab dem 2. Februar online auf der Website der Stadt Bensheim beantragen.
Neben der Briefwahl können in Bensheim die rund 31.500 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in einem der 27 Wahllokale ihre Stimme abgeben.
Für eine reibungslose Durchführung werden rund 300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Zum aktuellen Zeitpunkt hat die Stadtverwaltung bereits viele positive Rückmeldungen erhalten. Wer Interesse hat, sich am 15. März als Wahlhelferin oder Wahlhelfer einzubringen, kann sich aber gerne im Bürgerbüro melden: Telefon 06251/582630 oder per E-Mail an die Adresse: wahldienst@bensheim.de. Alle Wahlhelfer erhalten für ihren Dienst im Wahlbezirk oder Briefwahlbezirk eine Entschädigung von 35 Euro. Eine Online-Schulung wird am Donnerstag, 12. März 2026, um 17 Uhr für die Wahllokale und ab 18 Uhr für die Briefwahlbezirke angeboten.
Am Wahlabend selbst kommt auf die Helferinnen und Helfer beim Auszählen einiges zu. Vier Stimmzettel sind auszuwerten: Stadtverordnetenversammlung, Kreistag, Ortsbeirat und Ausländerbeirat (in genau dieser Reihenfolge). Gezählt werden sonntags nur die Kreuze für die Liste, so dass es bis zu zwei Tage dauern könnte, bevor die Ergebnisse für Stadtverordnetenversammlung und Kreistag wasserdicht vorliegen.
Kumulieren und Panaschieren
Was entscheidet die Kommunalwahl von anderen Wahlen? Das hessische Wahlrecht ermöglicht das Kumulieren und Panaschieren von Stimmen. In der Praxis bedeutet das: Die Wählerinnen und Wähler haben genauso viele Stimmen zum Verteilen, wie Sitze zu vergeben sind. Für die Wahl der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung mit 45 Sitzen stehen demnach 45 Stimmen zur Verfügung. Bei den elf Ortsbeiräten hängt es von der Größe des Gremiums ab – beispielsweise elf für die Ortsbeiräte Mitte und West oder fünf Stimmen für den Ortsbeirat Langwaden.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimmen auf mehrere Kandidatinnen und Kandidaten zu verteilen. Dabei können sie auch Personen aus unterschiedlichen Parteien oder Wählergemeinschaften auswählen; dieses Verfahren wird als Panaschieren bezeichnet. Darüber hinaus ist es erlaubt, einzelnen Bewerbern mehr als eine Stimme zu geben, wobei höchstens drei Stimmen pro Kandidat oder Kandidatin zulässig sind. Die Vergabe von zwei oder drei Stimmen an dieselbe Person nennt man Kumulieren.
Weder Kumulieren noch Panaschieren ist verpflichtend. Alternativ genügt es, ein einziges Kreuz bei einer Liste zu setzen. In diesem Fall werden alle Stimmen automatisch der gewählten Liste sowie den dort aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten zugeteilt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bestimmte Namen zu streichen, so dass diese Bewerber keine Stimmen erhalten. Ebenso können die Stimmen nur teilweise an einzelne Kandidaten vergeben werden. Um zu verhindern, dass die übrigen Stimmen ungenutzt bleiben, kann ergänzend eine komplette Liste angekreuzt werden.
Kumulieren und Panaschieren wurde auf kommunaler Ebene im Jahr 2001 eingeführt. Ziel dieser Regelung ist es, den Wählerinnen und Wählern mehr Einflussmöglichkeiten zu eröffnen und ihre Beteiligung an der Zusammensetzung des Parlaments zu stärken.