Bensheim | 31. Januar 2025 Am 28. Januar führte die Stadtpolizei gegen 11 Uhr in der Innenstadt Kontrollen zur Einhaltung der Schulpflicht durch. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden mehrere minderjährige Personen überprüft, die sich während der Unterrichtszeit in der Stadt aufhielten.
Nach Rücksprache mit dem Klassenlehrer und der Schule bestätigte sich der Verdacht: Die betroffenen Schülerinnen und Schüler waren unentschuldigt dem Unterricht ferngeblieben. Aufgrund dieses Verstoßes gegen die Schulpflicht wird nun ein Bußgeldverfahren gegen die Sorgeberechtigten eingeleitet.
Schulverweigerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.250 Euro geahndet werden kann. Auch die Verantwortung der Sorgeberechtigten, sich darum zu kümmern, dass ihre minderjährigen Kinder regelmäßig am Unterricht teilnehmen, kann im Falle eines Verstoßes entsprechend sanktioniert werden.