Bensheim | 8. Januar 2026 Am Dienstag führte die Stadtpolizei zwischen 16 bis 17.30 Uhr Verkehrskontrollen in der Einbahnstraße „Am Rinnentor“ durch. Ziel der Maßnahme war die konsequente Überwachung der dort vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Im Verlauf der Kontrolle wurden elf Fahrzeugführerinnen und -führer angehalten, die entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs waren.
Dieses Fehlverhalten stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro geahndet. Die Stadtpolizei betont, dass die Einhaltung von Verkehrsregelungen eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherheit und Ordnung im innerstädtischen Verkehr ist.
Verstöße gegen Einbahnregelungen können den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gefährden. Vor diesem Hintergrund kündigt die Stadtpolizei an, auch künftig gezielte Kontrollen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu stärken.
Die Einbahnstraßen-Regelung für die die Promenadenstraße und die Straße Am Rinnentor wurde Mitte Mai 2025 umgesetzt. Die geänderte Verkehrsführung betrifft den Abschnitt zwischen der Bahnhofstraße und der Kreuzung Neckarstraße. Die Regelung gilt ab Höhe Neumarkt-Center in Fahrtrichtung Kolpinghaus/Heilig-Geist-Hospital. Ergänzt wurde die Umwandlung durch die Einrichtung eines Parkstreifens mit auf zwei Stunden zeitlich begrenzten Parkmöglichkeiten an der Westseite der Promenadenstraße sowie die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Dies bietet vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die auf ein Auto angewiesen sind, die Möglichkeit, ihre Besorgungen und Arztbesuche unkomplizierter und bequemer zu gestalten. Die Geschäfte und Praxen sind dadurch besser und schneller zu erreichen.