Bensheim | 15. August 2025 Ab dem 15. August 2025 kam es zu Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern, weil am 14. und 15. August gleich drei Abbuchungen zur Grundsteuer von ihren Konten erfolgt sind statt wie in den Bescheiden angekündigt zwei Abbuchungen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 5. Juni 2025 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer von 617 auf 1.000 Prozent zu erhöhen. Entsprechende Bescheide wurden mit Datum 7. Juli 2025 verschickt. Die Änderung wirkt sich rückwirkend auf das erste Halbjahr aus und erfordert auch eine Nachberechnung für das laufende 3. Quartal.
Daraus haben sich folgende Abbuchungen ergeben:
- Nachzahlung für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2025 aufgrund der rückwirkenden Hebesatzerhöhung von 617 auf 1000 Prozent
- Grundsteuer für das 3. Quartal nach dem alten Hebesatz
- Differenzbetrag für das 3. Quartal nach dem neuen Hebesatz
Normalerweise sollten die zwei letztgenannten Beträge (Punkte 2 und 3) in einer Summe zusammengefasst werden. Aus technischen Gründen ist das nicht geschehen – deshalb kam es zu drei Abbuchungen.
Die Beträge sind in Summe korrekt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr zahlen. Es handelt sich lediglich um eine andere Aufteilung als im Bescheid angegeben.
Informationen zur Grundsteuer B
Bensheim | 14. Juli 2025 In den vergangenen Tagen hat die Stadt Bensheim neue Grundsteuerbescheide verschickt. Hintergrund ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Juni, den Hebesatz zur Berechnung der Grundsteuer B von bisher 617 Prozent auf 1000 Prozent anzuheben. Die Anpassung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Diese Maßnahme war aufgrund der aktuell sehr angespannten Haushaltslage notwendig. Vor allem der drastische Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen hat die Finanzen der Stadt erheblich belastet. Zum Vergleich: In diesem Jahr wird mit Einnahmen in Höhe von rund 19 Millionen Euro gerechnet. In der Vergangenheit lagen die Einnahmen durch die Gewerbesteuer im Schnitt bei mehr als 50 Millionen Euro. Somit fehlen im Haushalt über 30 Millionen Euro.
„Ohne die Erhöhung der Grundsteuer B wäre ein genehmigungsfähiger Haushalt nicht möglich. Sie ist notwendig, um unsere Pflichtaufgaben zu erfüllen – und insbesondere das zu erhalten, was unsere Stadt ausmacht“, betont Bürgermeisterin Christine Klein.
Zusätzlich zur Hebesatzerhöhung wirkt sich auch die bundesweite Grundsteuerreform auf die Steuerbescheide aus. Diese Reform brachte grundlegende Änderungen bei der Berechnung der Grundsteuer mit sich. Ziel ist es, die Bemessung gerechter zu gestalten und die aktuellen Grundstückswerte stärker zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Reform wurden neue Messbeträge festgelegt, die auf den aktualisierten Grundstückswerten und den Vorgaben des Landes Hessen beruhen. Diese Messbeträge bilden zusammen mit dem neuen Hebesatz die Grundlage für die Höhe der Grundsteuer.
Hinweis
Damit kann es auch unabhängig von der Hebesatzerhöhung zu Mehrbelastungen für Grundstückseigentümer kommen. Ein direkter Vergleich der Grundsteuerbescheide aus den Jahren 2024 und 2025 ist daher aufgrund der veränderten Berechnungsgrundlagen im Zuge der Reform nur eingeschränkt sinnvoll.
Wer dennoch einen Vergleich anstellen möchte, sollte hierfür den im ersten Quartal 2025 verschickten Bescheid heranziehen, da dieser erstmals auf den neuen Messbeträgen basiert.

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Hinweis zur Tabelle: Die hier aufgeführten Angaben dienen lediglich als Beispiele und stellen keine verbindlichen Werte dar. Jedes Objekt muss vom Finanzamt individuell bewertet werden – ein Vergleich mit ähnlichen Objekten ist nicht möglich, da die Bewertungsgrundlagen stets unterschiedlich sind.
Weitere Informationen zur Grundsteuer
Informationen zur Grundsteuerreform
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuer wird auf Basis des vom Finanzamt Bensheim ermittelten Grundsteuermessbetrages und dem städtischen Grundsteuerhebesatz berechnet.
Beispielrechnung:
Grundsteuermessbetrag (gemäß Finanzamt) x Grundsteuerhebesatz (lt. Satzung der Stadt Bensheim)
Grundsteuermessbetrag 100 Euro x Grundsteuerhebesatz 1000 % = Gesamtbetrag 1000 Euro jährliche Grundsteuer

