Afrikanische Schweinepest: Lockerungen in vielen Bereichen
Hier finden Sie die neue 4. Zusammenfassende Allgemeinverfügung gültig ab 12. März 2025
Lageveränderung macht Erweiterung des Kerngebietes nötig / So genannte Schutz-und Überwachungszone (Sperrzone III) wird aufgehoben
Kreis Bergstraße | 11. März 2025 Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte 4. Zusammenfassende Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen. Diese wird am 12.03.2024 auf der Website des Kreis Bergstraße unter „Bekanntmachungen“ veröffentlicht und beinhaltet unter anderem die aktuelle Gebietsfestlegung der Sperrzone I (Pufferzone), der Sperrzone II (infizierten Zone) und des erweiterten Kerngebietes sowie die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen. Das Kerngebiet betrifft jetzt ganz oder teilweise die Kommunen Bensheim, Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg. Die Außengrenzen der Sperrzone II und die Sperrzone I bleiben unverändert bestehen, die Sperrzone III entfällt.
„Die aktuelle Entwicklung mit Funden von weiteren ASP positiven Wildschweinen in den Gemarkungen Bensheim und Heppenheim haben die Erweiterung des Kerngebietes in Richtung Odenwald erforderlich gemacht“, erklärt der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „Da keine weiteren Ausbrüche in Schweinehaltungen aufgetreten sind, hat die EU-Kommission einem entsprechenden Antrag Hessens zugestimmt, die so genannte Schutz- und Überwachungszone, also die Sperrzone III und die mit verbundenen Restriktionen, aufzuheben. Hiermit sind zahlreiche Lockerungen für die ehemals in dieser Zone befindlichen Schweinehaltungsbetriebe verbunden. Zusätzlich ermöglicht die Entwicklung der Gesamtlage und die Tatsache, dass mittlerweile bestimmte Gebiete durch Bebauung, Verkehrswege und die nun fertiggestellten Zäune deutlich vom restlichen Gebiet abgegrenzt sind, weitere umfangreiche Lockerungen.“
Folgende wesentliche Änderungen treten durch die neue Allgemeinverfügung in Kraft: Die Anleinpflicht sowie das Wege-Gebot werden in weiten Teilen aufgehoben. Ebenso entfallen in der Sperrzone II bestimmte Einschränkungen zu Veranstaltungen, der Nutzung von Grillhütten, Feuerwerk sowie forstwirtschaftlichen Tätigkeiten.
In der Sperrzone II wird die Einzeljagd östlich der B38 sowie westlich der A5 vollständig freigegeben. Die Verwurfprämie für Schwarzwild wird auf 200 Euro festgesetzt. Daneben gibt es zusätzliche Regelungen zu Verbringung, Aufbewahrung und Entsorgung von Schwarzwild. Die Ausnahme für die restliche Sperrzone II umfasst nun neben Schalenwild (außer Schwarzwild) und Raubwild auch Niederwild. Als zusätzliche Erleichterungen wurde der vollständige Wegfall der Abstandregelung unter III 2.1 e aa) aufgenommen. Das Verbot der Vergrämung von Schwarzwild wurde ersatzlos gestrichen.
In der Sperrzone I wird die Verwurfprämie ebenfalls auf 200 Euro erhöht.
Weitere Informationen rund um die Afrikanisch Schweinepest finden Sie hier.
Afrikanische Schweinepest breitet sich rasant aus
Eindämmungsmaßnahmen mit Bund und EU in Abstimmung / Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Schimpf betont Wegegebot und Hunde-Anlein-Pflicht in Wäldern
Kreis Bergstraße | 13. November 2024 Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich trotz umfassender Bekämpfungsmaßnahmen weiter aus, auch im Kreis Bergstraße. „Insgesamt wurden im Kreis Bergstraße seit dem ersten Fund im Juni dieses Jahres 148 Wildschweine positiv auf ASP getestet. Davon allein in den letzten 14 Tagen 58 Tiere“, erläutert der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „Dies verdeutlicht, dass wir es weiterhin mit einer dynamischen Seuchenlage zu tun haben.“ So musste kürzlich beispielsweise ein Infektionsgeschehen im Wildgatter Jägersburger Wald eingedämmt werden. Hier war eine Bestandsräumung unumgänglich. Zusätzlich ergibt sich die Häufung der ASP-positiven Kadaverfunde auch aus den aktuell stattfindenden systematischen Räumungssuchen im bereits identifizierten Infektionsgebiet. Diese werden durchgeführt, um alle verendeten Kadaver bergen zu können und somit die Viruslast in der Region abzusenken. Bis zum Ende der laufenden Woche werden der Kreis Bergstraße als örtlich zuständige Veterinärbehörde, der Bund und die EU gemeinsam die möglichen Auswirkungen dieses Geschehens bewerten und zu ergreifende Maßnahmen abstimmen.
„Ich danke allen Beteiligten für ihren bisher geleisteten persönlichen Einsatz zur Eindämmung der Tierseuche. Ich möchte darüber hinaus die Bevölkerung noch einmal auf das Wegegebot und die Anlein-Pflicht für Hunde in Wäldern hinweisen und dringend um Einhaltung bitten, damit das Wild nicht aufgeschreckt wird und die Viren weiter verbreitet“, so Schimpf.
Zusätzliche Informationen zur ASP finden Interessierte auf der Kreishomepage. Bei Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstraße 5, 64646 Heppenheim, E-Mail an vetamt@kreis-bergstrasse.de zu den üblichen Sprechzeiten gerne zur Verfügung.
Afrikanische Schweinepest: Erhöhtes Aufkommen an Infektionen
Hier finden Sie die 12. Allgemeinverfügung gültig ab 19. Oktober 2024.
Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Schimpf appelliert an
Bevölkerung: Einhaltung von Wegegebot und Hunde-Anleinpflicht in Wäldern
zwingend notwendig, um weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern / Neue
Allgemeinverfügung ab 19. Oktober 2024 / Ausweitung der Kernzone
Kreis Bergstraße | 18. Oktober 2024 Seit dem 15. Juni 2024 grassiert die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Südhessen. Auch der Kreis Bergstraße blieb davon nicht verschont. Seit dem ersten ASP-Fall in Einhausen (im Juli) wurden bis Anfang Oktober insgesamt 31 Wildschweine aus dem Kreisgebiet positiv auf das ASP-Virus getestet. Trotz umfassender Bekämpfungsmaßnahmen steigt im Ausbruchsgebiet (Einhausen, Bürstadt, Biblis) die Anzahl der an ASP verendeten Wildschweine kontinuierlich an. Nun sind auch darüber hinaus Fälle bestätigt worden. Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde daher eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese wird am 19. Oktober 2024 auf der Website des Kreis Bergstraße veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der Pufferzone (Sperrzone I), infizierten Zone (Sperrzone II) und des Kerngebietes sowie die Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone. Aufgrund bestätigter Infektionsfälle im Ried (u.a. bei Riedrode und Hüttenfeld) musste unter anderem die Kernzone ausgeweitet werden. Zudem wurden in Hinblick auf die anstehende Drückjagd-Saison unter anderem die Regeln bezüglich der Vermarktung von Wildfleisch konkretisiert.
Am vergangenen Wochenende (12. und 13. Oktober 2024) hat im ASP-Kerngebiet des Kreises Bergstraße eine großflächige Kadaver-Suche östlich von Riedrode stattgefunden. Ziel war das Absuchen der kompletten Waldfläche, die sich nördlich der B47 befindet. Im Zeitraum von Freitag bis einschließlich Sonntag wurden so insgesamt 44 Kadaver in unterschiedlichen Verwesungsstadien von Kadaver-Suchhunden gefunden. „Die Bergung der Tiere ist durch Mitarbeitende des Veterinäramtes mit Hilfe von freiwilligen Helfern aus der Jägerschaft und mit Unterstützung der Kommunen erfolgt“, erläutert der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „Vor allem durch die Unterstützung der Jäger war es überhaupt erst möglich, den Großteil der gefundenen Kadaver noch am Wochenende zu bergen und beproben. Allen Beteiligten gilt mein herzlicher Dank für ihren Einsatz.“ Bereits am 17. Oktober 2024 waren 25 der gefundenen Wildschweinkadaver als positiver Verdachtsfall vom Hessischen Landeslabor bestätigt worden. Weitere Ergebnisse stehen noch aus.
Anfang dieser Woche wurde im Rahmen weiterer Suchmaßnahmen im Waldgebiet südlich der B47 ein Wildschweinkadaver 500 Meter südlich von Riedrode und somit außerhalb des Zaunes, der das ASP-Kerngebiet im Kreis begrenzt, geborgen und beprobt. Dieser Kadaver ist bereits vom Hessischen Landeslabor positiv auf das ASP-Virus getestet worden. Somit verzeichnet der Kreis Bergstraße sein erstes positives Wildschwein außerhalb des bisherigen Kerngebietes. „Somit müssen wir leider konstatieren, dass sich das Seuchengeschehen insgesamt deutlich verschärft hat“, so Schimpf. „Deshalb möchte ich noch einmal auf die aktuell gültige Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP verweisen und an die Bergsträßerinnen und Bergsträßer appellieren, die Regeln einzuhalten. Insbesondere in Hinblick auf die aktuelle Pilzsaison, aber auch auf das in dieser Jahreszeit anstehende Sammeln von Maronen, Nüssen und anderen Waldfrüchten möchte ich erneut darauf hinweisen, dass das Verlassen der Wege in Wäldern aktuell untersagt ist. Zudem gilt eine Hunde-Anleinpflicht. Diese Einschränkungen sind dringend nötig, um das Wild nicht aufzuschrecken und eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden. Zuwiderhandlungen werden geahndet.“
Zusätzliche Informationen zur ASP finden Interessierte auf der Website des Kreises Bergstraße. Bei Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim, per E-Mail an vetamt@kreis-bergstrasse.de zu den üblichen Sprechzeiten gerne zur Verfügung.