Höhere Kita-Gebühren ab dem 1. August 

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Kinderhände puzzeln auf einer Wiese

Bensheim | 4. Juli 2025 In Bensheim werden die Kita-Gebühren ab dem 1. August 2025 erhöht. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte in ihrer Sitzung am Donnerstagabend im Bürgerhaus mehrheitlich einer entsprechenden Änderung der Gebührensatzung zu. Der Eigenbetrieb Kinderbetreuung rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen durch die Anhebung von 420.000 Euro. Für 2025 wären dies anteilig etwa 175.000 Euro. 

In der Gebührensatzung ist erstmals eine Verpflegungspauschale für das Mittagsessen festgelegt, die kostendeckend erhoben werden soll. In den städtischen Einrichtungen beträgt sie für Kinder unter drei Jahren 72 Euro und für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt liegt die Pauschale bei 74 Euro. In Summe können dadurch zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 74.000 Euro generiert werden (2025: 30.800 Euro). Die Pauschale kann allerdings bei Erkrankung oder Kuraufenthalt des Kindes über mindestens zwei zusammenhängende Wochen auf Antrag – unter Vorlage eines ärztlichen Attests – erlassen und stattdessen auf Grundlage der tatsächlichen Kosten berechnet werden.

Die Einführung einer Pauschale reduziert nicht nur den bürokratischen Aufwand in den Kindertagesstätten erheblich. Es werden nun auch erstmals wie in anderen Kommunen die Ausgaben für Hauswirtschaftskräfte, das Kücheninventar und die Nebenkosten zu einem geringen Anteil berücksichtigt.

Die Erhöhung wirkt sich in den einzelnen Modulen wie folgt aus:

Im Bereich der Krippenbetreuung (Kinder zwischen einem und drei Jahren) wird der Stundensatz von derzeit 47 Euro auf 48,50 Euro angehoben. In altersgemischten Gruppen bei Kindern unter drei Jahre steigt der Satz von 43 Euro auf künftig 44,50 Euro. Für Kindergartenkinder ab drei Jahren erhöht sich der Stundensatz von 40 Euro auf 50 Euro. Für einen Ganztageskrippenplatz von achteinhalb Stunden täglich für ein einjähriges Kind ergibt sich damit künftig ein Monatsbeitrag von 412,50 Euro (bisher 399,50 Euro). Für Kinder unter drei Jahren in altersgemischten Gruppen liegt der neue Beitrag bei 378,50 Euro (bisher 365,50 Euro). Im Kindergartenbereich (ab drei Jahren) erhöht sich die monatliche Gebühr von 100 auf 125 Euro.

Auch die Modulangebote wurden überarbeitet. Die Betreuung eines einjährigen Kindes von 7.30 bis 12.30 Uhr wird künftig mit 242,50 Euro monatlich berechnet (zuvor 235 Euro). Für die zusätzliche Betreuung von 12.30 bis 14.30 Uhr fallen 97 Euro an (bisher 94 Euro). Eltern von Kindern unter drei Jahren in altersgemischten Gruppen zahlen für das Vormittagsmodul künftig 222,50 Euro (vorher 215 Euro), die Nachmittagsbetreuung kostet 89 Euro (zuvor 86 Euro).

Für Kinder ab drei Jahren bleibt die Betreuung von 7.30 bis 12.30 Uhr weiterhin kostenfrei – sie fällt unter die sechs Stunden täglich umfassende Gebührenbefreiung des Landes Hessen. Wird das Betreuungsangebot bis 14.30 Uhr ausgeweitet, beträgt die monatliche Gebühr ab dem 1. August 50 Euro (bisher 40 Euro). Der ganztägige Kindergartenplatz mit 8,5 Stunden täglich wird künftig mit 125 Euro monatlich berechnet (vorher 100 Euro).

Im Hortbereich steigt die Monatsgebühr von 180 auf 200 Euro. Zudem werden künftig für Früh- und Spätdienste zusätzliche Kosten fällig: In der Krippe belaufen sich diese auf 35 Euro (bisher 30 Euro), im Kindergarten auf 20 Euro (bisher 15 Euro).

Die ab dem 1. August 2025 gültigen Gebühren finden Sie hier in der Satzung zum Download.