Bensheim | 15. August 2025 Am heutigen Freitag kam es bei der Stadtverwaltung zu Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern, weil am 14. und 15. August gleich drei Abbuchungen zur Grundsteuer von ihren Konten erfolgt sind – statt wie in den Bescheiden angekündigt zwei Abbuchungen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 5. Juni 2025 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer von 617 auf 1000 Prozent zu erhöhen. Entsprechende Bescheide wurden mit Datum 7. Juli 2025 verschickt. Die Änderung wirkt sich rückwirkend auf das erste Halbjahr aus und erfordert auch eine Nachberechnung für das laufende 3. Quartal.
Daraus haben sich folgende Abbuchungen ergeben:
1. Nachzahlung für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2025 aufgrund der rückwirkenden Hebesatzerhöhung von 617 auf 1000 Prozent
2. Grundsteuer für das 3. Quartal nach dem alten Hebesatz
3. Differenzbetrag für das 3. Quartal nach dem neuen Hebesatz
Normalerweise sollten die zwei letztgenannten Beträge (Punkte 2 und 3) in einer Summe zusammengefasst abgebucht werden. Aus technischen Gründen ist das nicht geschehen – deshalb kam es zu drei Abbuchungen.
Die Beträge sind in Summe korrekt. Es handelt sich lediglich um eine andere Aufteilung als im Bescheid vom 7. Juli angegeben.