Erklärung zur Grundsteuer-Abbuchung

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Geldhaufen mit Taschenrechner oben drauf

Bensheim | 17. November 2025 Bei der Stadtverwaltung kam es zu Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern, weil gleich zwei Abbuchungen zur Grundsteuer von ihren Konten erfolgt sind.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 5. Juni 2025 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer von 617 auf 1000 Prozent zu erhöhen. Entsprechende Bescheide wurden mit Datum 7. Juli 2025 verschickt. Die Änderung wirkt sich rückwirkend auf das zweite Halbjahr aus und erfordert auch eine Nachberechnung für das laufende 4. Quartal.

Daraus haben sich folgende Abbuchungen ergeben:

1. Die Grundsteuer für das 4. Quartal nach dem alten Hebesatz

2. Der Differenzbetrag für das 4. Quartal nach dem neuen Hebesatz

Normalerweise sollten die zwei Beträge in einer Summe zusammengefasst abgebucht werden. Aus technischen Gründen ist das nicht geschehen – deshalb kam es zu zwei Abbuchungen.

Die Beträge sind in Summe korrekt. Es handelt sich lediglich um eine andere Aufteilung als im Bescheid angegeben.