Bensheim | 10. Februar 2025 Mit dem nahenden Frühlingsbeginn dürfen Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer auch in diesem Jahr wieder nur noch bis zum 28. Februar 2025 auf ihren Grundstücken Bäume oder Gehölze fällen. Nach Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes ist zum 1. März 2025 das Fällen von Bäumen und Gehölzen nicht mehr ohne Weiteres erlaubt. Dies dient dem Schutz von Vögeln und anderen Tieren, die während der Brut- und Setzzeit auf Bäume als Lebensraum angewiesen sind.
In der Bensheimer Gemarkung und seinem größten Stadtteil Auerbach schützt zusätzlich die Baumschutzsatzung das wertvolle Grün. Wer hier einen Baum fällen möchte, muss unabhängig von der Jahreszeit eine Genehmigung der Stadtverwaltung einholen. Das städtische Team Klimaschutz, Umwelt und Energie weist darauf hin, dass trotz Fällverbot Anträge auch nach dem 28. Februar 2025 noch gestellt werden können, allerdings werden sie aufgrund der dann beginnenden Brutaktivitäten nur in besonderen Fällen genehmigt.
Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung betont, dass die Baumschutzsatzung auch in diesem Winter ihre Schutzfunktionen für ökologisch wertvolle innerstädtische Bereiche entfaltet hat: „Dank der Gespräche mit Eigentümerinnen und Eigentümern ist es gelungen, einzelne Bäume und Baumgruppen zu erhalten.“ Die Umweltdezernentin weist zudem daraufhin, dass im Falle einer genehmigten Baumfällung eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben ist. „Denn dies ist mit Blick auf den Klimawandel für Bensheim von großer Bedeutung“, so Rauber-Jung
Die Auswahl geeigneter Baumarten spielt im Rahmen der Ersatzpflanzung eine immer wichtigere Rolle. Aufgrund des Klimawandels werden vermehrt Arten gepflanzt, die hitze- und trockenheitsresistenter sind. Dazu zählen beispielsweise die Flaum- und Zerreiche, der Amberbaum, die Hopfenbuche oder die Blumenesche.
Mit diesen Maßnahmen trägt Bensheim zum langfristigen Erhalt seines städtischen Grüns bei – für eine nachhaltige und klimaangepasste Zukunft.