E-Scooter sind kein Spielzeug

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E-Sccoter stehend auf der Straße

Bensheim | 24. Juli 2025 E-Scooter sehen oft harmlos aus: klein, leicht und deshalb unscheinbar. Allerdings sind sie versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge – damit sind sie vollwertige Verkehrsteilnehmer wie Autos oder Motorräder. Sie gehören deshalb nicht in die Hände von Kindern und sind kein Spielzeug. Die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist daher ausschließlich Personen ab 14 Jahren gestattet.

Die städtische Verkehrsbehörde warnt eindringlich vor den Gefahren, die sich aus der verbotenen Nutzung von E-Scootern durch Kinder ergeben. Diesen fehle oft die notwendige motorische Kontrolle, das Risikobewusstsein oder die Kenntnis der Verkehrsregeln, um ein solches Fahrzeug sicher und regelkonform zu fahren. Die rechtswidrige Nutzung von E-Scootern durch Kinder stellt kein Kavaliersdelikt dar, sondern ist eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und vor allem eine Gefährdung der Kinder selbst. Bei mehr als 80 Prozent aller Verletzungen mit E-Scootern sind das Gesicht oder der Kopf betroffen.

Eltern sind in der Verantwortung: Wer seinem Kind ein E-Scooter zur freien Verfügung stellt oder die Nutzung nicht kontrolliert, verstößt gegen die Aufsichtspflicht. Damit bringen Eltern ihre Kinder nicht nur in erhebliche Gefahr – es drohen auch ein entsprechendes Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Das Fahren ohne Kennzeichen gilt darüber hinaus sogar als Straftat.

 „Ich verstehe, dass E-Scooter für Kinder spannend sind und Spaß bedeuten – sie wirken modern, schnell und cool. Doch gerade die Jüngsten unter uns sind damit schnell überfordert und die Risiken werden auch von den Eltern oft unterschätzt“, betont Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung. Die Verkehrsdezernentin appelliert daher eindringlich: „Wer Minderjährige auf einem E-Scooter im Straßenverkehr fahren lässt, bringt diese in ernsthafte Gefahr. Lassen Sie Ihr Kind erst fahren, wenn es alt genug dafür ist.“