Bensheim | 1. März 2024 In der Brut- und Setzzeit müssen in der Bensheimer Flur Hunde an der Leine geführt werden. Die maximale Leinenlänge beträgt zehn Meter. Die Leinenpflicht gilt vom 1. März bis 30. Juni in Feld, Wald sowie auf Brachflächen. Die Stadt Bensheim hatte 2018 eine entsprechende Satzung erlassen. Verstöße gegen die darin enthaltenen Regelungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.