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„Baum-Fällsaison“ endet am 29. Februar

in Pressemitteilungen 1 Minuten Lesedauer

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Bensheim | 9. Februar 2024 Gartenbesitzer dürfen nur noch bis zum 29. Februar auf ihren Grundstücken Bäume oder Gehölze fällen. Ab dem 1. März greifen zum Start der Brut- und Setzzeit wie jedes Jahr die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes – zum Schutz der Tiere, die auf die Bäume als Lebensraum angewiesen sind. In der Bensheimer Gemarkung und seinem größten Stadtteil Auerbach schützt zusätzlich die Baumschutzsatzung das wertvolle Grün. Dies bedeutet, dass hier ganzjährig für die Fällung eines Baumes eine Genehmigung bei der Stadtverwaltung zu beantragen ist.

Das städtische Team Klimaschutz, Umwelt und Energie weist darauf hin, dass trotz Fällverbot nach dem 29. Februar Anträge noch gestellt werden können. Allerdings würden aufgrund der dann beginnenden Brutaktivitäten nur noch in Ausnahmefällen Genehmigungen ausgestellt. Die Bensheimer Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung stellt erfreut fest, dass auch in diesem Winter die Baumschutzsatzung ihre Schutzfunktionen für ökologisch wertvolle innerstädtische Bereiche voll entfaltet hat. „In Gesprächen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern konnte in mehreren Fällen erreicht werden, dass einzelne Bäume und Baumgruppen erhalten bleiben“, betont Rauber-Jung und weist daraufhin, dass im Falle einer Baumfällung unbedingt die vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind. „Denn dies ist mittelfristig mit Blick auf den Klimawandel für Bensheim von wichtiger Bedeutung“, so die Umweltdezernentin.

Gerade bei den Ersatzpflanzungen zeigt sich, dass der Klimawandel in vollem Gang ist und Veränderungen bei der Baumartenwahl inzwischen sinnvoll sind. Immer mehr kommen dabei Sorten in Frage, die sich besser eignen, mit den kommenden Herausforderungen klarzukommen, wie Flaum- und Zerreiche, Amberbaum, Hopfenbuche oder Blumenesche.