Bensheim | 18. Februar 2026 Mit dem nahenden Frühlingsbeginn dürfen Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer auch in diesem Jahr wieder nur noch bis zum 28. Februar auf ihren Grundstücken Bäume oder Gehölze fällen. Nach Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes ist ab dem 1. März das Fällen von Bäumen und Gehölzen nicht mehr ohne Weiteres erlaubt. Dies dient dem Schutz von Vögeln und anderen Tieren, die während der Brut- und Setzzeit auf Bäume als Lebensraum angewiesen sind.
In der Bensheimer Gemarkung und seinem größten Stadtteil Auerbach schützt zusätzlich die Baumschutzsatzung das wertvolle Grün. Wer hier einen Baum fällen möchte, muss unabhängig von der Jahreszeit eine Genehmigung der Stadtverwaltung einholen. Das städtische Team Klimaschutz, Umwelt und Energie weist darauf hin, dass trotz Fällverbot Anträge auch nach dem 28. Februar noch gestellt werden können, allerdings kann eine Fällgenehmigung aufgrund der dann beginnenden Brutaktivitäten nur in zusätzlicher Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Bergstraße umgesetzt werden.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass im Falle einer genehmigten Baumfällung eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben ist. Die Auswahl geeigneter Baumarten spielt im Rahmen der Ersatzpflanzung eine immer wichtigere Rolle. Aufgrund des Klimawandels werden vermehrt Arten gepflanzt, die hitze- und trockenheitsresistenter sind. Dazu zählen beispielsweise die Flaum- und Zerreiche, der Amberbaum, die Hopfenbuche oder die Blumenesche.
Mit diesen Maßnahmen trägt Bensheim zum langfristigen Erhalt seines städtischen Grüns bei – für eine nachhaltige und klimaangepasste Zukunft.