Bensheim | 16. Oktober 2024 Im Rahmen des Hessischen Lärmaktionsplans wird ab der kommenden Woche in der Saarstraße und im Brückweg die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingeführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Lärmpegel für Anwohnerinnen und Anwohner signifikant zu reduzieren und somit die Lebensqualität in der Umgebung zu verbessern.
Grund hierfür ist eine Überschreitung der Grenzwerte der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (abgekürzt BImSchV) an den Wohngebäuden im betreffenden Abschnitt, die durch die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder unterschritten werden können.
Die Einführung von Tempo 30 bringt an dieser Stelle auch weitere Vorteile mit sich: Neben der Verringerung des Verkehrslärms fördert sie auch die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf dem Schulweg zur Schillerschule und könnte zur Verbesserung der Luftqualität beitragen, da weniger Abgase ausgestoßen werden.
„Die Maßnahme ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und lebenswerteren Stadt“, stellte Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung im Rahmen eines Termins gemeinsam mit der städtischen Straßenverkehrsbehörde in der Saarstraße fest. „Grundsätzlich ist die Anordnung von Verkehrszeichen immer eine Entscheidung am Einzelfall. Ausschlaggebend sind die jeweiligen rechtlichen Vorgaben. Wir freuen uns daher, dass wir hier im Rahmen des Hessisches Lärmaktionsplanes etwas für den Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm tun können.“