Regionalplan eröffnet Perspektiven für Bensheim

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Blick auf die Stadt Bensheim
Foto: Thomas Fischer

Bensheim | 26. August 2025 Wie soll unsere Stadt in zehn, 15 oder 20 Jahren aussehen? Wo entstehen neue Wohngebiete? Wo können sich Arbeitsplätze entwickeln? Und welche Flächen sollen unbedingt grün bleiben, um weiterhin frische Luft, Natur und Erholung direkt vor der Haustür genießen zu können? Antworten auf diese Fragen gibt der Regionalplan Südhessen. Er ist so etwas wie eine Landkarte für die Zukunft der gesamten Region – von großen Verkehrsachsen über Flächen für Wohnen und Arbeiten bis hin zu Natur- und Landschaftsschutz. Damit wird festgelegt, wie sich Südhessen insgesamt eventuell bis 2045 entwickeln soll.

„Für uns als Stadt ist der Regionalplan ein sehr wichtiges Instrument, denn er bestimmt die Spielräume für unsere Planung vor Ort“, erklärt Bürgermeisterin Christine Klein. „Ob neue Baugebiete für Familien, Flächen für Unternehmen oder der Schutz wertvoller Grünzüge – alles das hängt von den Festlegungen im Regionalplan ab.“

Der Regionalplan Südhessen wird regelmäßig etwa alle zehn Jahre fortgeschrieben. Die Stadtverwaltung hat das Thema frühzeitig aufgegriffen und zur Vorbereitung der politischen Diskussionen eine Studie über Möglichkeiten der weiteren Stadtentwicklung ausarbeiten lassen. Darin wird die Entwicklung der Stadt in den vergangenen Jahren ausgewertet und ein Szenario für die weitere Bevölkerungsentwicklung, aber auch für den Flächenbedarf aufgezeigt.

Im Entwurf des Regionalplans sind für Bensheim mehrere Flächen für Wohn- und Gewerbeentwicklung vorgesehen. Nun gilt es seitens der Stadt zu prüfen, ob diese Flächen sinnvoll an das bestehende Stadtgebiet anschließen – oder ob es an anderer Stelle bessere Möglichkeiten gibt.

Darüber hinaus zeigt der Plan auch Maßnahmen innerhalb des bestehenden Stadtgebiets auf. Dort geht es um bauliche Innenentwicklung und Nachverdichtung: also darum, vorhandene Flächen und Gebäude besser zu nutzen, um den Bedarf an Wohnraum zu decken, ohne die Stadt weiter auf die grüne Wiese auszudehnen. Denn auch im neuen Regionalplan gilt das bewährte Prinzip: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Bensheim hat in den vergangenen Jahren bereits wichtige Projekte in diesem Sinne umgesetzt – etwa auf dem ehemaligen Euler-Gelände, dem alten Güterbahnhofareal oder beim früheren Einkaufszentrum (EKZ) an der Wormser Straße. Nach den Prognosen der Regionalplanung lassen sich in Südhessen etwa 15 Prozent des künftigen Wohnflächenbedarfs durch solche innerstädtischen Maßnahmen abdecken. In Bensheim sind die dafür geeigneten Potenziale allerdings inzwischen knapp – „umso wichtiger ist es, jetzt sorgsam abzuwägen, welche Flächen für die Zukunft die richtigen sind“, betont Christine Klein.

Bensheim wächst bekanntlich – und mit dem Wachstum steigt auch der Bedarf an Wohnungen. Für die Stadtplanung bedeutet das eine große Verantwortung: Es muss ausreichend Wohnraum geschaffen werden, der nicht nur vorhanden, sondern auch bezahlbar ist. Denn die Realität zeigt: Wer heute in Bensheim eine Wohnung sucht, braucht oft viel Geduld und manchmal auch Glück, überhaupt ein passendes Angebot zu finden. Die stark steigenden Miet- und Immobilienpreise spüren auch die Menschen hier vor Ort. Wenn es nicht gelingt, neuen Wohnraum zu schaffen, würde sich diese Entwicklung weiter verschärfen – mit Folgen für alle, die in Bensheim leben oder hierherziehen möchten.

Ähnlich sieht es bei den Gewerbeflächen aus. In den vergangenen Jahren wurden die letzten freien Grundstücke in den bestehenden Gewerbegebieten bebaut. Aktuell sind alle Flächen von der MEGB vermarktet – das heißt: Für neue Unternehmen gibt es keinen Platz mehr, und auch wachsende Betriebe stoßen an ihre Grenzen, wenn sie sich vergrößern wollen. Dabei sind die Gewerbebetriebe für Bensheim von zentraler Bedeutung. Sie schaffen Arbeitsplätze, tragen zum wirtschaftlichen Leben der Stadt bei und sichern mit ihren Gewerbesteuern wichtige Einnahmen für den städtischen Haushalt. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag, um die Stadt finanziell handlungsfähig zu halten.

Wichtig ist: Nur wenn Bensheim im Regionalplan Entwicklungsoptionen zugewiesen bekommt, kann die Stadt diese in den kommenden Jahren auch wirklich nutzen. Der Regionalplan selbst schafft nämlich kein direktes Baurecht – dafür braucht es anschließend konkrete Bebauungspläne vor Ort. Der Plan legt lediglich den Rahmen fest, innerhalb dessen die Stadtentwicklung möglich ist.

„Es geht im Moment nicht darum, ob Bensheim sofort wachsen will oder soll“, verdeutlicht Christine Klein und führt weiter aus: „Entscheidend ist, dass wir uns die Möglichkeit offenhalten, auf Entwicklungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten reagieren zu können. Wenn wir uns jetzt von vornherein verschließen, verbauen wir uns Spielräume für die Zukunft – und das wäre ein Nachteil für kommende Generationen.“ Die aktuelle Beratung drehe sich daher nicht um konkrete Bauvorhaben, sondern um die grundsätzliche Frage, ob und in welchem Umfang Bensheim in den kommenden Jahren überhaupt wachsen darf.

Die Landes- und Regionalplanung verfolgt das Ziel, den hohen Siedlungsdruck in Südhessen gezielt zu steuern. Neue Schwerpunkte für Wohnen und Arbeiten sollen deshalb vor allem dort entstehen, wo Menschen gut mit Bahn und öffentlichem Nahverkehr unterwegs sein können.

Bensheim bietet dafür grundsätzlich gute Voraussetzungen: Mit seiner hervorragenden Verkehrsanbindung, der Funktion als Mittelzentrum und einer gut ausgebauten Infrastruktur ist die Stadt im aktuellen Entwurf des Regionalplans wie andere Kommunen auch als sogenannte „Entlastungskommune“ für Frankfurt vorgesehen. Das bedeutet: Bensheim könnte eine wichtige Rolle dabei übernehmen, das Wachstum in der Region in geordnete Bahnen zu lenken und als attraktiver Standort Impulse für die Entwicklung zu geben.

Dabei ist jedoch klar: Bensheim wird dadurch nicht zum Vorort von Frankfurt. Der Regionalplan setzt lediglich einen Rahmen. Niemand kann der Stadt vorschreiben, wo und in welchem Umfang Wohn- oder Gewerbeflächen tatsächlich ausgewiesen werden müssen. Diese Entscheidungen trifft allein die Stadt Bensheim im Rahmen ihrer eigenen Planungshoheit – Schritt für Schritt, gemeinsam mit der Kommunalpolitik sowie den Bürgerinnen und Bürgern.

Ob und in welchem Umfang Bensheim diese Aufgabe überhaupt annehmen will, wird in den kommenden Beratungen entschieden. Dabei gilt es, Chancen und Herausforderungen sorgfältig abzuwägen – mit Blick auf Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität. Die Stadtverordneten haben seit einigen Tagen eine umfassende Beschlussvorlage zum Regionalplan auf dem Tisch, über die in der aktuellen Sitzungsrunde gesprochen wird.

„Wir haben es jetzt in der Hand, die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen und Bensheim so aufzustellen, dass auch kommende Generationen gut hier leben und arbeiten können“, kommentiert Bürgermeisterin Christine Klein. „Der Regionalplan gibt uns dabei ein Angebot an Möglichkeiten – nutzen können wir es Schritt für Schritt, aber wir müssen es nicht vollständig ausschöpfen. Welche Flächen wir wirklich entwickeln, entscheiden wir hier vor Ort – gemeinsam und mit Blick auf das, was für Bensheim sinnvoll und machbar ist.“

Hintergrund:

Wie auch bei Bebauungsplänen der Stadt wird bei der Neuaufstellung des Regionalplans den Bürgerinnen und Bürgern, Behörden sowie den Städten und Gemeinden die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier ist in wenigen Wochen mit der Veröffentlichung entsprechender Unterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums zu rechnen.

Weil der Regionalplan eine große Bedeutung für die städtische Planung darstellt, beschäftigen sich Stadtverwaltung und die städtische Tochtergesellschaft MEGB seit längerer Zeit mit der Vorbereitung einer städtischen Stellungnahme zum neuen Planwerk der Regionalversammlung.

Es besteht eine grundsätzliche Anpassungspflicht der kommunalen Planung an die im Regionalplan festgeschriebenen Ziele. Bis zur Gültigkeit des momentan in Neuaufstellung befindlichen Plans wird es allerdings noch einige Jahre dauern. Aktuell geht man von einem Abschluss des Verfahrens im Jahr 2028 aus. Die neue Fassung würde dann bis voraussichtlich in das Jahr 2038 gelten.

Sieht man die aktuellen Planungszeiträume und den erheblichen Abstimmungsbedarf eines derart umfassenden Werks an, könnte dieser Plan gegebenenfalls auch deutlich länger über die Entwicklung der Stadt entscheiden, vielleicht sogar bis in das Jahr 2045.