Bensheim | 6. November 2026 Sie spenden Schatten an heißen Sommertagen, kühlen ihre Umgebung, filtern Schadstoffe aus der Luft und bieten Vögeln, Insekten und anderen Tieren einen Lebensraum: Bäume sind weit mehr als grüne Gestaltungselemente. Gerade in Zeiten zunehmender Hitze und längerer Trockenperioden werden sie zu einem wichtigen Teil der städtischen Klimavorsorge. Um ihren Schutz an die aktuellen Herausforderungen anzupassen, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 5. November eine Neufassung der Bensheimer Baumschutzsatzung beschlossen.
Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 2017. Seitdem haben sich die Anforderungen an den Schutz von Bäumen ebenso verändert wie die Erfahrungen aus der praktischen Anwendung. Die Neufassung soll bestehende Regelungslücken schließen, den Schutz wertvoller Bäume stärken und gleichzeitig das Verwaltungsverfahren vereinfachen. Dabei geht es ausdrücklich auch um einen fairen Ausgleich zwischen ökologischen Interessen und den Belangen der Menschen, die Grundstücke besitzen und nutzen.
„Eine Baumschutzsatzung muss im Alltag funktionieren. Sie soll nicht um ihrer selbst willen Regeln aufstellen, sondern den Bürgerinnen und Bürgern dienen und einen nachvollziehbaren Rahmen für den Umgang mit dem Baumbestand schaffen“, betont Umweltdezernent Frank Daum. „Schutz und praktische Umsetzbarkeit gehören deshalb zusammen. Die Vorgaben müssen verständlich, verhältnismäßig und so gestaltet sein, dass sie sich in der Praxis bewähren“, ergänzt der Erste Stadtrat. Ziel sei es, wertvolle Bäume zu erhalten, ohne die berechtigten Interessen der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer aus dem Blick zu verlieren.
Eine wesentliche Veränderung bei der Novellierung betrifft den räumlichen Geltungsbereich: Während die bisherige Satzung nur für die Kernstadt und Auerbach galt, erstreckt sich der Baumschutz künftig auf alle Bensheimer Stadtteile. Auch kleinere Grundstücke werden einbezogen, die bislang aufgrund einer Mindestgröße von 300 Quadratmetern ausgenommen waren. Weiterhin gilt die Satzung für Wohn- und Gewerbeflächen innerhalb der Siedlungsbereiche und nicht für den bauplanungsrechtlichen Außenbereich.
Geschützt werden Laub-, Nadel- und Obstbäume sowie Ginkgo-Bäume ab einem Stammumfang von 70 Zentimetern. Damit werden die Regelungen vereinheitlicht und bestimmte Ausnahmen der bisherigen Satzung reduziert.
Grundsätzlich gilt: Muss ein geschützter Baum mit entsprechender Genehmigung gefällt werden, sind Ersatzpflanzungen vorgesehen. Dabei spielt die Größe des entfernten Baumes eine Rolle. Je nach Umfang können mehrere neue Bäume erforderlich werden.
Nicht immer lässt sich eine Ersatzpflanzung realisieren. Eine Verbesserung für Antragsteller ist daher die Möglichkeit, Ersatzpflanzungen auf anderen eigenen Grundstücken im Geltungsbereich der Satzung durchzuführen. Funktioniert auch das nicht, sieht die neue Satzung einen pauschalen Ausgleichsaufwand von 1.750 Euro je gefälltem Baum vor. Die Mittel sollen für ökologische Aufwertungen eingesetzt werden oder als Ausgleichszahlung dienen. Damit wird sichergestellt, dass der Verlust eines geschützten Baumes nicht folgenlos bleibt und an anderer Stelle ein Beitrag für Natur und Stadtgrün geleistet werden kann.
Neu beziehungsweise ausdrücklich geregelt sind zudem mögliche Baumschädigungen durch starke Rückschnitte, erhebliche Einkürzungen der Baumkrone und Eingriffe in den Wurzelbereich. Denn ein Baum kann auch dann nachhaltig geschädigt werden, wenn er nicht gefällt wird. Übliche, fachgerecht ausgeführte Pflegemaßnahmen bleiben dagegen weiterhin genehmigungsfrei.
Die Bedeutung eines gesunden Baumbestandes wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Gerade dicht bebaute Siedlungsbereiche heizen sich im Sommer stark auf. Bäume wirken dieser Entwicklung entgegen, indem sie Schatten spenden und durch Verdunstung die Umgebungstemperatur senken. Gleichzeitig verbessern sie die Luftqualität, binden CO₂ und schaffen wertvolle Lebensräume.
Mit der neuen Baumschutzsatzung schafft Bensheim dafür einen aktualisierten Rahmen. Die Neufassung berücksichtigt auch die von den Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung eingereichten beziehungsweise beantragten Änderungsvorschläge.
Die Botschaft ist klar: Bäume sind ein wichtiger Bestandteil einer lebenswerten und klimaangepassten Stadt. Ihr Schutz ist eine gemeinsame Aufgabe. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, diesen wertvollen Bestand langfristig zu erhalten – mit klaren Vorgaben, aber auch mit Augenmaß und einem praktikablen Umgang mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.