Panoramafoto einer Stadt, im Vordergrund Weinberge

Infos zur Barriere-Freiheit

drei Computer und eine Weltkugeln miteinander verbunden

Die Stadt Bensheim hat eine Erklärung zur Barriere-Freiheit geschrieben.
Sie finden hier Infos zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 31. Oktober 2024.
Sie gilt für die Internet-Seite www.bensheim.de.

Gesetzbuch

Gesetze

Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in Gesetzen.

Die Gesetze für Hessen sind:

Hessisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz,
kurz: HessBGG

und

Hessische Verordnung über barrierefreie Informations-Technik,
kurz: HVBIT.

Barriere-Freiheit

Barrieren sind Hindernisse.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Es gibt keine Hindernisse.

Die Internet-Seite von Bensheim soll barriere-frei sein.

Wir benutzen auf unserer Internet-Seiten ein Programm.
Es heißt: Eye-Able-Assistent.
Eye-Able spricht man so aus: ei äibel.
Das Programm hilft dabei,
Barrieren abzubauen.
Das Programm kann auch Texte in Einfache Sprache übersetzen.

Wir haben unsere Internet-Seite geprüft.
Und wir haben festgestellt:
Es ist noch nicht alles barriere-frei.

Das ist zum Beispiel noch nicht barriere-frei:

  • Manche Bilder haben keinen Text.
  • Manche Links haben keinen Link-Text.
  • Manche Schalt-Flächen haben keinen Text.
  • Der Farb-Kontrast ist oft zu klein.
  • Die Vorlese-Programme funktionieren noch nicht überall.
  • Manche Dokumente sind noch nicht barriere-frei.
  • Viele Infos gibt es noch nicht in Leichter Sprache und in Gebärden-Sprache.

Wir wollen die Internet-Seite besser machen.
Daran arbeiten wir.
Bald sind noch mehr Sachen barriere-frei.

Ein Computer mit E-Mail-Symbol

Kontakt-Daten

Haben Sie auf der Internet-Seite eine Barriere gefunden?
Oder haben Sie eine Frage zur Barriere-Freiheit?

Dann können Sie uns einen Brief schreiben.
Oder Sie schicken uns eine E-Mail.

Adresse:
Team Medien und Kommunikation
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

E-Mail:
pressestelle@bensheim.de

Ein Mensch im Rollstuhl stellt einen Antrag.

Schlichtungs-Stelle

Haben Sie uns eine Barriere gemeldet?
Und haben Sie nach 6 Wochen noch keine Antwort erhalten?
Oder sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden?

Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle beschweren.

Das sind die Kontakt-Daten:

Adresse:
Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon:
06 41 – 3 03 29 01

E-Mail:
Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Mehr Infos in Leichter Sprache finden Sie auf der Internet-Seite vom LBIT.
LBIT ist die Abkürzung für:
Landes-Kompetenz-Zentrum Barrierefreie Informations-Technik.

Zur Internet-Seite vom LBIT

 

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