Förderprogramm Dorfentwicklung: Stadt bietet kostenlose städtebauliche Beratung an

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Fachwerkhaus

Bensheim | 15. Januar 2026 Im Rahmen des hessischen Förderprogramms Dorfentwicklung bietet die Stadt Bensheim Eigentümerinnen und Eigentümern von Immobilien in den Stadtteilen eine zusätzliche Unterstützung an: Neben dem Förderangebot des Kreises Bergstraße steht eine kostenlose städtebauliche Beratung vor Ort zur Verfügung.

Diese Beratung wird durch den erfahrenen Architekten Ingo Rohleder durchgeführt und richtet sich an Immobilienbesitzende in den festgelegten Fördergebieten der Bensheimer Stadtteile Fehlheim, Gronau, Hochstädten, Langwaden, Schönberg, Schwanheim, Wilmshausen und Zell. Vor Ort werden die individuellen Möglichkeiten im Rahmen der Dorfentwicklung erläutert und über mögliche Zuschüsse für Bauvorhaben informiert.

Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Grundstück innerhalb eines abgegrenzten Fördergebiets befindet. Diese liegen in den historischen Ortskernen der genannten Stadtteile. Eine Ausnahme gilt für eingetragene Kulturdenkmäler: Diese müssen nicht zwingend innerhalb eines Fördergebiets liegen. Die genauen Bereiche sind auf der städtischen Webseite zur Dorfentwicklung einsehbar.

Erster Stadtrat Frank Daum unterstreicht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der Dorfentwicklung und hofft, dass viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in den kleineren Stadtteilen das Förderprogramm nutzen, um gezielt Maßnahmen an Ihren Immobilien umzusetzen.

Gefördert werden können Investitionen in die Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und den Neubau von Gebäuden im Ortskern. Dazu zählen auch Maßnahmen an privaten Hof-, Garten- und Grünflächen. Ebenso förderfähig ist die Schaffung von Wohnraum, etwa durch den Umbau ehemaliger Scheunen oder Wirtschaftsgebäude.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Nettokosten. Der Maximalzuschuss beträgt bis zu 45.000 Euro, bei Einzelkulturdenkmälern sogar bis zu 60.000 Euro. Der Umbau eines ehemaligen Wirtschaftsgebäudes in bis zu drei Wohneinheiten kann mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden.

Wichtig zu beachten ist: Die Mindest-Investitionskosten müssen 10.000 Euro netto übersteigen. Außerdem darf mit dem Bauvorhaben erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Bereits die Vergabe von Aufträgen oder der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gilt als Maßnahmenbeginn – erfolgt dieser zu früh, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Die Stadt Bensheim empfiehlt allen Interessierten, die kostenlose Beratung zu nutzen, um frühzeitig Klarheit über Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen zu erhalten und so von den attraktiven Zuschüssen der Dorfentwicklung zu profitieren.

Weitere Informationen sowie Terminvereinbarung über das Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie, Kirchbergstraße 25, Telefon 06251/14190 und 14291, E-Mail an dorfentwicklung@bensheim.de.