Ortsgerichte Bensheim
In Hessen leisten die Ortsgerichte einen wichtigen Service für die Bürgerinnen und Bürger. Neben dem Ortsgerichtsvorsteher gehören dem Ortsgericht vier weitere Schöffen an. Alle Tätigkeiten am Ortsgericht sind ehrenamtlich. In Bensheim gibt es drei Ortsgerichtsbezirke: Ortsgericht I (zuständig für Bensheim, Auerbach, Hochstädten, Schönberg, Wilmshausen, Zell), das Ortsgericht II (zuständig für Fehlheim, Schwanheim und Langwaden) und das Ortsgericht III (zuständig für Gronau).
Bitte beachten Sie, dass die Zeiten der Sprechstunden in den Ferien oder an Feiertagen abweichen können beziehungsweise entfallen.
Ortsgericht | Ortsgerichtsvorstand | Sprechzeiten |
---|---|---|
Bensheim I
Bensheim-Mitte Auerbach Hochstädten Schönberg Wilmshausen Zell |
Wolfgang Veith
Alte Faktorei Hauptstraße 39 64625 Bensheim Telefon 06251 58263-35 |
Dienstag 15 bis 17 Uhr
Donnerstag 10 bis 12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung |
Bensheim II
Fehlheim Landwaden Schwanheim |
Rico Klos
Rodauer Straße 25 64625 Bensheim Telefon 06251 71182 |
Dienstag 17 bis 19 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung (Anrufbeantworter ist angeschlossen) |
Bensheim III
Gronau |
Ruth Böhm
Märkerwaldstraße 81a 64625 Bensheim E-Mail an Ortsgericht III Telefon 06251 9749521 |
Dienstag 17 bis 18 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung |
Aufgaben
Eine der vielfältigen Aufgaben ist die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften öffentlicher und privater Urkunden. Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden. Auf deren Anforderung hat das Ortsgericht Sterbefallanzeigen zu erstatten, Auskunft über Besitzverhältnisse zu erteilen und Nachlassinventare aufzustellen. Eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte besteht darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen, die auf Antrag eines Eigentümers oder auf Ersuchen einer Behörde vorgenommen werden.