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Grundrisse eines Hauses darüber ein Modellhaus

Förderungen

Fachwerkhäuser in einer Fußgängerzone mit Bäumen

Kontakt

Stadtplanung, Mobilität und Demographie
Kirchbergstraße 25
64625 Bensheim

Telefon
06251 14-291
Telefax
06251 14-103

E-Mail an Stadtplanung

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Denkmalschutz

Für besondere Maßnahmen zur Aufwertung von Kulturdenkmälern gewährt das Hessische Landesamt für Denkmalpflege unter Umständen finanzielle Zuschüsse. Außerdem besteht für Eigentümer*innen von Kulturdenkmälern die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Steuererleichterungen.
Um Näheres zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden.

Energie

Unter Klima, Umwelt und Energie finden Sie Informationen zu Förderprogrammen im Zusammenhang mit energiesparendem Bauen und Sanieren sowie umweltfreundlicher Energieversorgung.

Lageplan Innenstadt Bensheim
Übersicht beratener Objekte in der Innenstadt

Fassadenförderprogramm

Die Stadt Bensheim unterstützt Eigentümer und Eigentümerinnen bei der Neugestaltung ihrer Hausfassaden: In Zusammenarbeit mit einem von der Stadt Bensheim beauftragten Architekturbüro erhalten Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen eine kostenlose Fachberatung sowie einen finanziellen Zuschuss. Bei denkmalgeschützten Gebäuden bedarf es bei der Neuanlegung der Fassade einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Die Antragserstellung kann hierbei durch das von der Stadt Bensheim beauftragte Architekturbüro erfolgen. Die hierfür entstehenden Kosten werden ebenfalls von der Stadt Bensheim übernommen.

Unabhängig vom individuellen Geschmack und jeweiligen Stilrichtungen hinterlässt eine schön gestaltete Hausfassade, die sich harmonisch in das Gesamtbild der Umgebung einfügt, einen positiven Eindruck. Insofern ist die die Fassade nicht nur das Aushängeschild des Hauses, sie ist auch die ganz individuelle Visitenkarte einer Stadt. Daraus ergibt sich das öffentliche Interesse und das Motiv des Förderprogramms zur Fassadengestaltung.

Ziel der Beratung ist das Herausarbeiten der Charakteristik jedes einzelnen Gebäudes und gleichzeitig die harmonische Einbindung in das Gesamtgefüge der umgebenden Bebauung. Abgestimmt auf die individuellen Farb- und Gestaltungswünsche werden mit den Eigentümern und Eigentümerinnen Ausführungsmöglichkeiten erarbeitet und abgesprochen.

Die Gestaltungsberatung erfolgt in enger Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde (Kreis Bergstraße) bei Einzelkulturdenkmälern und Objekten, die Teil einer unter Denkmalschutz liegenden Gesamtanlage sind.

Hier können Sie sich die Broschüre für Fassadenberatung als PDF-Datei herunterladen.